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Girod Bastien · Nationalrat · 2011-09-29

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-09-29

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit VII (Teuscher) zu Artikel 15 Absatz 3bis. Es geht hier um die Verdrängung des lokalen Gewerbes und der einheimischen Bevölkerung. Es ist ja so, dass wir steigende Bodenpreise haben. Das ist die Folge der Attraktivität der Schweiz, die Folge des Erfolgs der Schweiz, was eigentlich sehr gut ist, aber auch seine Schattenseite hat. Die Schattenseite ist eine Verdrängung des lokalen Gewerbes und gewisser Teile der Bevölkerung in verschiedenen Gemeinden. Die Lösung, die hier vorgeschlagen wird, ist, dass Bauzonen oder Teile davon für ertragsschwache Nutzungen reserviert werden können. Das ist eine Massnahme, welche in Tourismusregionen bereits erprobt ist und in diesen Regionen funktioniert.

Nun ist es aber so, dass nicht nur Tourismusregionen unter dieser Problematik leiden, sondern eigentlich schweizweit immer mehr Gemeinden mit dieser Problematik zu kämpfen haben. Deshalb wäre es gut, hier früh zu reagieren und für all diese Gemeinden die Möglichkeit zu schaffen, dass sie diese Massnahme ergreifen können. Das Gute an dieser Massnahme ist, dass keine Subventionen von den Gemeinden nötig sind, dass da nicht direkte Unterstützungen gezahlt werden müssen, sondern über dieses Modell eigentlich eine gesellschaftliche Lösung ermöglicht wird, indem einfach gewisse Teile der Bauzonen für diese ertragsschwachen Nutzungen reserviert werden.

Solche Vorschläge und Forderungen kamen bereits aus anderen Parteien. Hier ginge es jetzt darum, die Gelegenheit für diesen Gegenvorschlag zu packen und, auch wenn es jetzt nicht ein direkter Gegenvorschlag zur Initiative ist, diese Verbesserung hier aufzunehmen. Es ist auch so, dass dieser Antrag vom Schweizerischen Verband für Wohnungswesen und vom Verband Wohnen Schweiz unterstützt wird. Sie haben auch einen Brief der Präsidenten der grössten Städte der Schweiz erhalten, die Ihnen die Zustimmung zum Minderheitsantrag VII empfehlen.

In diesem Sinne bitte ich, bei Artikel 15 Absatz 3bis der Minderheit VII (Teuscher) zu folgen.