Jans Beat · Nationalrat · 2011-09-29
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-29
Wortprotokoll
Bei Artikel 34 möchten wir, dass das Verbandsbeschwerderecht im Raumplanungsgesetz greifen kann, und zwar bei der Frage der Ausscheidung dieser Bauzonen.
Ich weiss, dass das Verbandsbeschwerderecht in diesem Saal nicht besonders beliebt ist. In der Bevölkerung allerdings ist es das. Die letzte Abstimmung dazu fand vor drei Jahren statt. Dort haben zwei Drittel der Bevölkerung anerkannt, dass das Verbandsbeschwerderecht eben zur Durchsetzung der Gesetze wichtig und nützlich ist. Wir brauchen diese Durchsetzung der Gesetze auch im Raumplanungsrecht.
Es gibt einen Unterschied zwischen dem Raumplanungsgesetz einerseits und dem Natur- und Heimatschutzgesetz und dem Umweltschutzgesetz andererseits: Im Raumplanungsgesetz gibt es dieses Verbandsbeschwerderecht eben nicht. Das ist der Grund, wahrscheinlich der Hauptgrund - sogar Staatsrechtler Griffel sagt das -, weshalb der Vollzugsnotstand im Raumplanungsbereich so gross ist.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Im August dieses Jahres gab es einen Bundesgerichtsentscheid zur Gemeinde Ernen. Diese Gemeinde wollte drei Hektaren Bauland einzonen, ausgerechnet ausserhalb des Siedlungsgebiets. Da ging ein Privater hin, mit seinem persönlichen Idealismus und sehr viel Geld für die Rechtsanwälte, und sagte, dass das doch gesetzeswidrig sei. Da musste eine private Person hingehen, und sie hat das bis vors Bundesgericht durchgezogen, und sie hat Recht bekommen. Das bietet Gewähr, dass diese Gesetze dann auch angewendet werden.
Nun, Sie finden in den wenigsten Gemeinden eine Privatperson, die sich gegen die Gemeinde- oder Kantonsentscheide auflehnt. Dafür braucht es eben die Umweltverbände. Die machen sich in solchen Fällen nie beliebt, schauen aber dafür, dass das, was wir hier beschliessen, auch durchgesetzt wird.
Deshalb ist das die wichtigste Massnahme, wenn wir sagen, hier herrsche ein Vollzugsnotstand. Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.