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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-29

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-29

Wortprotokoll

In der Regel ist das Raumplanungsgesetz ja ein Rahmengesetz, und die kantonalen und kommunalen Bestimmungen gehen vor, wenn sie nicht im Widerspruch zum Bundesgesetz sind. Ich glaube auch nicht, dass es hier um ein kantonales Gesetz geht. In meiner Gemeinde z. B. haben wir eine Bewilligungspflicht. Somit ist das in Ihrem Fall wahrscheinlich kommunales Baurecht. Der Kanton kann ja definieren, was ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren ist. Es kann auch in einer Meldung bestehen, die dann aber nach einer gewissen Frist von der Gemeindebehörde noch bestätigt werden muss. Die vereinfachten Verfahren sind unterschiedlich ausgestaltet.