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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2009-09-21

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-21

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit - so zu lesen auf Seite 4 der schriftlichen Erwägungen, die Sie ja alle erhalten haben - ist der Meinung, dass sich der Nationalrat "eingehend mit der Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone auseinandersetzen sollte", obwohl die Initiativanliegen - ich beziehe mich wiederum auf den schriftlichen Bericht - im Rahmen der Teilrevision des RPG hätten erörtert und umgesetzt werden können.

Dringlicher Handlungsbedarf besteht offenbar auch nach Meinung der Mehrheit nicht. Trotzdem soll nun der parlamentarischen Initiative Folge gegeben werden, und zwar wohl eher deshalb, weil man dem Hin und Her zwischen den beiden Räten zumindest ein vorläufiges Ende setzen will. Dabei ist die Forderung der parlamentarischen Initiative, wonach auch Nichtlandwirtinnen und Nichtlandwirte die Möglichkeit haben sollen, in der Landwirtschaftszone zu wohnen und dort über die für die Fütterung ihrer Pferde nötige Fläche zu verfügen, mit Artikel 24d Absatz 1 RPG vollumfänglich erfüllt. Auch die zweite Forderung des Initianten, dass bauliche Änderungen an Gebäuden, die deren Äusseres nicht grundlegend verändern und im Zusammenhang mit der Umsetzung der Tierschutzbestimmungen stehen, zugelassen werden sollten, ist mit Artikel 24d Absatz 1bis RPG erfüllt.

Zudem ist für eine nichtlandwirtschaftliche Pferdehaltung der Weg über eine Sondernutzungsplanung weiterhin offen, was auch vom Bundesgericht bestätigt worden ist. Die Tierschutzverordnung, in Kraft seit 1. September 2008, legt fest, dass Aussenanlagen dann zugelassen werden können, wenn sie für eine tiergerechte Haltung notwendig sind. So gibt es empfohlene Mindestflächen, welche den Pferden zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese damals vom [PAGE 928] Parlament eingefügte Auflage für die besonders tierfreundliche Haltung war auch eine Reaktion auf Vorkommnisse, die beanstandet werden mussten, sei es aufgrund von ungenügender, nichttiergerechter Haltung, sei es aufgrund von Weideschäden, die wegen zu kleiner Weideflächen zustande kamen. Sollten tatsächlich noch weitere Probleme bestehen, kann diesen mit der bevorstehenden Teilrevision des RPG Rechnung getragen werden.

Der Nationalrat hat allerdings in der Debatte vor seinem Entscheid durchblicken lassen, dass man künftig den Unterschied zwischen hobbymässiger und landwirtschaftlicher Pferdehaltung aufgeben wolle. Dies hätte aber einschneidende Konsequenzen zur Folge, da Leute, die hobbymässig Pferde halten, Landwirtschaftsbetriebe in der billigen Landwirtschaftszone aufkaufen, abreissen und wiederaufbauen könnten. Damit würde die Trennung zwischen Landwirtschaftszone und Bauzone einmal mehr unterlaufen.

Schutz und Nutzung der Landwirtschaftszone müssen zwingend gesamthaft und nicht nur punktuell überdacht werden. Man kann nicht auf der einen Seite über die Regulierungsdichte und den Vollzugsnotstand in der Raumplanung klagen und auf der anderen Seite wegen Partikularinteressen die Bestimmungen im Zweijahresrhythmus abändern. Der Bundesrat hat ja versprochen, zuerst eine Teilrevision des RPG vorzunehmen - in den zentralen Bereichen der Begrenzung der Bauzonen - und dann eine Revision des Bereichs des Bauens in der Landwirtschaftszone zu erarbeiten. Dort wird es die Möglichkeit geben, die Frage der Pferdehaltung und die Frage der Haltung von Kleintieren zu prüfen und allenfalls Antrag zu stellen.

Aus diesen Gründen bin ich der Ansicht, dass dieser parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben werden sollte. Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.