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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-12-10

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-10

Wortprotokoll

Seit Januar 2008 stehen den Ratsmitgliedern alle Kommissionsunterlagen und -protokolle auf dem Extranet zur Verfügung. Gleichzeitig wurde die Regelung der Zugangsrechte der Ratsmitglieder, der Mitarbeiter der Parlamentsdienste und der Fraktionssekretariate erlassen. In Bezug auf den Zugang der Fraktionssekretariate stützen sich die Parlamentsdienste auf den neuen Artikel 6 Absatz 4 der Parlamentsverwaltungsverordnung. Gemäss dieser Bestimmung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionssekretariate umfassende Zugangsrechte betreffend die Protokolle und Unterlagen zu den Erlassentwürfen, den parlamentarischen und den Standesinitiativen, den Motionen im Zweitrat und den Petitionen. Die Protokolle und Unterlagen zu kommissionseigenen Geschäften der Legislativkommissionen sollen den Sekretariaten gemäss [PAGE 943] geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht zugestellt werden.

Mit den vorliegenden Initiativen wird nun verlangt, dass die Fraktionssekretariate künftig auch die Protokolle und Unterlagen zu den kommissionseigenen Geschäften der Legislativkommissionen erhalten sollen. Die Verwaltungsdelegation hat zur Kenntnis genommen, dass die Fraktionssekretariate entgegen der rechtlichen Regelung teilweise bereits bisher Protokolle und Unterlagen zu kommissionseigenen Geschäften der Legislativkommissionen erhalten haben. Um künftig solche uneinheitlichen Praktiken zu vermeiden und mit Hinweis auf das Amtsgeheimnis, dem alle Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter unterstehen, sieht der Entwurf vor, dass die Fraktionssekretariate grundsätzlich Anspruch auf alle Kommissionsprotokolle und -unterlagen der Legislativkommissionen haben sollen. Der Entwurf nimmt zudem Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Vertraulichkeit und den Geheimnisschutz. Diese verlangen, dass besonders sensible Daten nur einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Die Kommissionspräsidentin respektive der Kommissionspräsident kann auf eine Zustellung oder Bereitstellung für die Fraktionssekretariate verzichten, wenn dies wegen überwiegender privater oder öffentlicher Interessen gerechtfertigt ist.

Die beiden Büros haben den Anliegen der Fraktionen zugestimmt, und ich bitte Sie ebenfalls, den parlamentarischen Initiativen Folge zu geben.