Huber Gabi · Nationalrat · 2008-03-05
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-05
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative John-Calame verlangt, dass das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) so zu ändern ist, dass ein betriebener Schuldner, der einen glaubhaften Schuldensanierungsplan vorlegt, vom Betreibungsamt die Bewilligung erhalten kann, dass seine Steuer an der Quelle erhoben und direkt der Steuerbehörde überwiesen wird.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar aus folgenden Gründen: Zunächst einmal kann man sich fragen, warum der Staat als Gläubiger eine Privilegierung erfahren soll. Dann ist es so, dass das SchKG und die Richtlinien zur Berechnung des Existenzminimums den Betreibungsämtern bereits einen beachtlichen Ermessensspielraum einräumen, der es ihnen ermöglicht, bei Schuldnern, die ihre Schulden ernsthaft abbauen wollen, Ausnahmen zu gewähren. Dank dieser Möglichkeit kann das Anliegen eigentlich bereits als erfüllt betrachtet werden. Will man zudem absolut sichergehen, dass der Fiskus sein Geld erhält, muss ein Garantiesystem - zum Beispiel in Form der Quellenbesteuerung - vorgesehen werden. Dies würde allerdings einen beträchtlichen, sicherlich unverhältnismässigen administrativen Aufwand für die Arbeitgeber bedeuten.
Schliesslich würde sich die angestrebte Revision aller Wahrscheinlichkeit nach negativ auf die Pfändungsmöglichkeiten auswirken. Jeder zusätzliche Abzug an der Quelle bzw. jeder neue Posten, der bei der Berechnung des Existenzminimums zu berücksichtigen ist, führt nämlich zu einer Herabsetzung der pfändbaren Quote und somit dazu, dass die Befriedigung der Gläubiger erschwert wird. Das jüngste Beispiel hierfür ist die vor einigen Jahren erfolgte Erhöhung der Grundpauschalen für die Berechnung des Notbedarfs. Obwohl die Erhöhung relativ gering war, wirkte sie sich äusserst negativ auf die pfändbare Quote aus. Da die Lohnpfändung einen wichtigen Teil der gesamten Pfändungsmöglichkeiten ausmacht, ist die Herabsetzung der pfändbaren Lohnquote eine durchaus ernstzunehmende Auswirkung. Damit würde nämlich eine wichtige Grundlage der Schuldbetreibung infrage gestellt.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen, der parlamentarischen Initiative John-Calame keine Folge zu geben.