Gilli Yvonne · Nationalrat · 2008-03-05
Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2008-03-05
Wortprotokoll
Ich kann mich kurzfassen. Die Grünen - ich spreche im Namen der grünen Fraktion - unterstützen, wie vorhin von Frau Schenker dargelegt, den Antrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline). Es scheint uns, wie auch schon Frau Schenker gesagt hat, zweckmässiger und logischer, die Abfolge in Artikel 1, dem Zweckartikel, umzudrehen.
Uneinigkeit in der Beratung gab es in der Vergangenheit ja nur dort, wo es um Drogenpolitik ging. Unbestritten waren immer die Anliegen, Drogen bei Bedarf auch medizinisch, zur Linderung von Krankheiten, anwenden zu können. Aus diesem Grund möchte ich noch kurz auf den letzten Punkt der Differenzbereinigung, der Artikel 8 betrifft, eingehen.
Dort geht es nämlich darum, die Ausnahmen zu regeln, welche die medizinische Anwendung von Opiaten oder Cannabinoiden im Rahmen von Palliativtherapien Nichtsuchtkranker ermöglichen. Es geht darum, therapeutische Optionen nicht durch eine unsorgfältige Formulierung oder durch ein explizites Verbot im Betäubungsmittelgesetz strikt zu verunmöglichen oder eine Anwendung dieser Stoffe mit einem unzumutbaren administrativen Aufwand zu belasten. In dieser Sache war Artikel 8 bis zuletzt unbefriedigend formuliert; er ging deswegen zurück an die Verwaltung. Wir sind mit der jetzigen Formulierung sehr einverstanden, wonach unter anderem eben auch der Einsatz von Heroin in der Schmerzbekämpfung ermöglicht würde und neu auch erlaubt wäre, Cannabis zur Bekämpfung schmerzhafter Muskelspasmen im Rahmen neurologischer Krankheiten zu verwenden. Bei den Opiaten ist es eben nicht so, dass es reicht, ein gewisses Spektrum von Opiaten zur Verfügung zu haben, weil es im menschlichen Organismus genetisch bedingte Stoffwechselunterschiede gibt, die in der Therapie bewirken, dass der eine beispielsweise Morphium überhaupt nicht, aber das nahe verwandte Produkt Heroin sehr gut verträgt. Es ging einzig darum, diese Sache rechtlich klarer auszuformulieren, damit nicht versehentlich unnötige Einschränkungen im Gesetz Einlass finden, welche die Menschen in palliativen Therapien einschränken würden.
Zum Abschluss: Wir werden dem Antrag von Siebenthal nicht zustimmen.