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Stahl Jürg · Nationalrat · 2008-03-05

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-05

Wortprotokoll

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, die vorliegende Motion des Ständerates betreffend Klärung von Artikel 33 des Heilmittelgesetzes anzunehmen. Der Bundesrat wird mit dieser Motion beauftragt, eine Regelung vorzuschlagen, die Klarheit schafft über die Transparenz und das zulässige Ausmass von Rabatten, die im Rahmen der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden können.

Bei der Beratung des neuen Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte haben wir in Artikel 33 beschlossen, dass grundsätzlich das Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile für Personen, die Arzneimittel verschreiben oder abgeben, verboten sind. Damit soll verhindert werden, dass Pharmaunternehmen im Bereich der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten Druck auf Ärzte und Spitäler ausüben können. In der Praxis sah das etwas anders aus. Bisherige Rabattregelungen führten bei Grossabnehmern zu Problemen. Aufgrund dieser Problematik wurden zwei Standesinitiativen eingereicht, die dann - gekoppelt an die Motion des Ständerates - abgeschrieben wurden.

Die Motion liegt uns nun vor. Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen. Aus diesem Grund kann ich es kurzmachen. Der Ständerat hat die Motion angenommen. In unserer Kommission haben wir an der Sitzung vom 14. September 2007 einstimmig die Annahme der Motion beschlossen. Es zeigt sich, dass tatsächlich Umsetzungsprobleme vorhanden sind. Wir beauftragen den Bundesrat, hier Formulierungen und Lösungen zu finden. Obwohl der Umfang relativ klein ist, scheint es uns wichtig, dass wir den Weg der ständerätlichen Motion weiterbeschreiten.

Ich bitte Sie namens der Kommission, die Motion anzunehmen.

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