Lexipedia

Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-09-12

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-12

Wortprotokoll

Es geht ja hier um ein Geschäft, das in Ihrer WBK behandelt wurde. Deshalb darf ich mich legitimerweise hier äussern, selbstverständlich auch in Absprache mit unserer ganzen Kommission. An sich ist das Geschäft kurz zu behandeln, weil sich die Sache schon erledigt hat. Es geht um eine Motion, die die gesetzlichen Grundlagen schaffen wollte, damit das geltende Gentech-Moratorium für die Landwirtschaft nach dessen Ablauf im November 2012 weiterhin befristet gelten würde. Wie Sie wissen, wurde dieses Thema im Rahmen der Landwirtschaftspolitik und der entsprechenden Debatte in die Vorlage integriert, und die Verlängerung des Moratoriums ist beschlossen. Somit kann auch diese Motion abgeschrieben werden, weil sie erfüllt ist.

Es war aber die Meinung Ihrer WBK, dass wir hierzu noch einen Kommentar anbringen sollten. Dieser Kommentar hat nicht nur mit dem Inhalt des Anliegens des vierjährigen Moratoriums zu tun, sondern schon auch mit der Art und Weise, wie diese Verlängerung im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung zustande gekommen ist. Ich möchte dabei unterstreichen, dass es der WBK nicht darum geht, einen demokratischen Entscheid unserer Kammern nicht zu respektieren, sondern darauf hinzuweisen, dass die Art und Weise, wie dieser zustande gekommen ist, vermutlich die Machtverhältnisse in der Landwirtschaftspolitik reflektiert. Eigentlich wäre hier ein striktes Vorgehen nach unseren Prozessen und Verfahren adäquat gewesen, nämlich eine entsprechende ordnungsgemässe Änderung im Rahmen entweder des Gentechnikgesetzes oder anderer Vorhaben mit einer entsprechenden Vernehmlassung, die ebenfalls nicht stattgefunden hat.

Lassen Sie mich das ein bisschen ausführen. In Ihrer WBK wurde die Vorberatung der Motion im Januar 2013 verschoben, da eben zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Behandlung der Agrarpolitik beantragt wurde, die Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2017 zu verankern. Wir hatten in der WBK eine Reihe von Fragen, die sich damals ergeben haben. Es ging insbesondere um die Fragen, ob und auf welcher Basis eine solche Moratoriumsverlängerung beschlossen werden könnte und ob eine weitere Verlängerung, nachdem ja schon verlängert wurde, auch verfassungskonform sei. Es lag dann ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vor, das besagte, es sei im Prinzip eine dreijährige, nicht eine vierjährige Verlängerung rechtens, da die entsprechende Verordnung - die Freisetzungsverordnung, um eine spätere mögliche Freisetzung zu regeln - vorbereitet werden müsste. Dafür könnten drei Jahre veranschlagt werden.

Sie denken vielleicht, die Frage, ob es drei oder vier Jahre seien, sei ein Streit um des Kaisers Bart, angesichts der Tatsache, dass die Konsumenten und die Landwirtschaft bezüglich dieser Thematik eher zurückhaltend sind. Für die WBK war es nicht nur ein Streit um ein Jahr, sondern es ging um die Frage, auf welcher Basis wir Moratorien einführen und verlängern. Es geht nicht nur um das Beispiel Gentechnik und Landwirtschaft, es gibt auch verschiedene andere Bereiche, in denen Moratorien diskutiert werden. Ich nenne etwa die Nanotechnologie oder das Fracking, das kürzlich ein Thema in der Energiepolitik war. Es ist eine grundsätzliche Frage, wie ein Wissenschaftsstandort wie die Schweiz mit solchen Moratorien umgeht. Das war ein erstes Thema. Wir wären der Meinung gewesen, dass es für drei Jahre eine Basis gegeben hätte und dass der Entscheid für vier Jahre ein relativ unbegründeter Entscheid der Mehrheit war, der im Rahmen der Landwirtschaftsdebatte gefällt wurde.

Wir hatten ein zweites Thema, nämlich das Verfahren. Wir waren der Meinung, dass eine weitere Verlängerung eines solchen Moratoriums auf einem ordentlichen Weg hätte geschehen müssen, nicht im Rahmen der Landwirtschaftspolitik, sondern beispielsweise im Rahmen der vom Bundesrat auf Ende 2013 angekündigten Arbeiten zum Gentechnikgesetz. Das wäre die Gelegenheit gewesen. Dann hätte auch eine ordnungsgemässe Konsultation der von diesem Themenbereich betroffenen Akteure stattfinden können; diese hat nicht stattgefunden.

Zudem, und das gilt es als Drittes doch auch anzumahnen, auch wenn die Sache heute klar ist, hat das auch dazu geführt, dass sich das Parlament nicht wirklich mit den Ergebnissen des Nationalen Forschungsprogrammes (NFP) 59 befasst hat, die ja das Hauptargument des Parlamentes für die erste Verlängerung des Moratoriums waren. Damals war der Haupttenor nämlich: Wir brauchen dieses 12 Millionen Franken teure Forschungsprogramm, um die wissenschaftlichen Grundlagen für eine weitere Verlängerung zu haben. Sie wissen es, auch wenn das im Parlament nicht besonders zur Kenntnis genommen worden ist: Das NFP 59 hat insgesamt ergeben, dass gentechnisch veränderte Pflanzen grundsätzlich nicht mit höheren Risiken behaftet sind als konventionell gezüchtete Pflanzen. Es wird im Schlussbericht des NFP 59 denn auch empfohlen, die Risikobewertung von Kulturpflanzen auf die Pflanze und auf die konkreten Formen ihrer Verwendung in der Landwirtschaft zu konzentrieren, und das unabhängig vom Züchtungsverfahren. Der kommerzielle Anbau verfügbarer gentechnisch veränderter Pflanzen wird als eher bescheiden gewertet. Das waren die Ergebnisse, die man hätte einbeziehen sollen und hätte einbeziehen wollen.

Die Wissenschaft, hier das NFP 59, hat insgesamt empfohlen, neue Technologien für die Zukunft der Landwirtschaft nicht einfach auszuschliessen. Ich will nicht in alle Details gehen, aber das Verfahren hat dann dazu geführt, dass das ursprüngliche Anliegen, die Entscheide über weitere Moratorien auf eine Faktenbasis zu stellen, in den Hintergrund getreten ist und sich das Parlament mit den Ergebnissen dieses grossen Forschungsprogrammes nicht wirklich auseinandergesetzt hat.

De facto haben wir heute in der Schweiz also ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen für zwölf Jahre, ohne dass die Faktenbasis wirklich einbezogen worden ist. Das ist das zentrale Anliegen der WBK, und deshalb spreche ich etwas länger zu dieser abzuschreibenden Motion - damit nämlich in zukünftigen Diskussionen über solche Moratorien sehr sorgfältig auf Fragen geachtet wird wie: Auf welcher Faktenbasis soll entschieden werden? Welche Verfahren sind adäquat? Welche Anhörungen usw. sollen durchgeführt werden? Damit in Zukunft nicht einfach nur aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Landwirtschaftspolitik entschieden wird.

Ich sage das insbesondere, weil aus dem Nationalrat schon eine weiter gehende Motion vorliegt, die Motion Grin 13.3649, die eine Verlängerung des GVO-Moratoriums über 2017 hinaus, also über die beschlossenen vier Jahre hinaus, verlangt. Das zeigt, dass die Debatte wieder kommen wird - das erstaunt niemanden - und dass wir deshalb gut daran tun, uns zu überlegen, wie sie geführt werden soll.

In der WBK sind wir der Meinung, dass für den Wissenschaftsstandort Schweiz die Frage des Umgangs mit neuen Technologien entscheidend ist. Risiken und Chancen sollen sehr sorgfältig analysiert und gewertet werden. Es sollen - vom Zentrum für Technologiefolgenabschätzung bis zum [PAGE 723] Schweizerischen Nationalfonds - entsprechende Forschungsprojekte durchgeführt werden. Es soll dann aber auch auf Faktenbasis diskutiert werden. In dieser Wissensnation sollten Moratorien doch mit einer grossen Skepsis angegangen werden, denn die meisten modernen Technologien sind nicht einfach nur risikobehaftet, sondern bieten auch Chancen: für unsere Landwirtschaft, für unsere Volkswirtschaft überhaupt, für unseren Wissenschaftsbetrieb.

Das war das Anliegen, das die WBK hier formuliert haben wollte. Wie eingangs gesagt, kann die Motion aber abgeschrieben werden, denn sie ist in diesem Sinne erfüllt.