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Imoberdorf René · Ständerat · 2013-09-12

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-12

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die ausführlichen Antworten auf die sieben Fragen. Ich bin von der Beantwortung der Fragen bei verschiedenen Ziffern nicht befriedigt. Erlauben Sie mir, hier zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen und etwelche Ergänzungen anzubringen.

Zuerst eine allgemeine Bemerkung: Ich weiss, das Wolfsproblem beschäftigt momentan nur einzelne Gebiete unseres Landes. Es ist aber doch erstaunlich, dass sich immer mehr Parlamente von Kantonen, die von dieser Problematik noch nicht betroffen sind, prophylaktisch mit dieser Materie beschäftigen. Es ist wirklich an der Zeit, dass wir nun dieses Problem effektiv und pragmatisch angehen.

Jetzt zu meinen Bemerkungen zu den einzelnen Aussagen des Bundesrates, die mich nicht befriedigen. Zu meiner Frage 2: Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb auf einer nichtschützbaren Alp zuerst fünfzehn Nutztiere getötet werden müssen, bevor ein Wolf auf der Alp entfernt werden kann. Der Wolf muss, sobald er auf diesen so klassierten Alpen Angriffe verursacht, entfernt werden können. Dabei muss sich der Hirte gegen den oder die Wolfsangriffe verteidigen können. In diesen Zonen müssen grundsätzlich andere und vereinfachte Verfahren, auch betreffend Bewilligungserteilung, geschaffen werden, damit sich die Schäden in Grenzen halten lassen.

Zu Ihrer Antwort auf meine Frage 4, wo es um den zahlenmässigen Bestand der Wölfe geht, der nach Ansicht des Bundesrates in der Schweiz vorhanden sein muss, damit eine Regulation im Sinne der Berner Konvention möglich ist: Es ist festzuhalten, dass es sich um einen Solidaritätsbeitrag der Schweiz handelt und nicht um eine direkte gesetzliche Verpflichtung. Deshalb muss eben die Berner Konvention gekündigt werden. Die Zahlen müssen im neuen Konzept Wolf Schweiz offengelegt werden, und die hauptsächlich betroffenen Kantone müssen mehr Mitspracherecht haben als diejenigen ohne Wolfspräsenz.

In den Fragen 5 und 6 geht es um die notwendigen finanziellen Mittel für eine umfassende Wolfsprävention. Die Herdenschutzpolitik konzentriert sich zu sehr auf den eigenständigen Schutz von Herden durch Herdenschutzhunde. Herdenschutzhunde ohne Hirten, also ohne menschliche Überwachung, stellen eine Gefahr dar und bergen ein erhebliches Konfliktpotenzial. Dies gilt vor allem für Gebiete mit intensivem Wandertourismus.

Gemäss dem erläuternden Bericht des Bafu zur Änderung der Jagdverordnung spielen volkswirtschaftliche Aspekte bei der Wahl der Präventionsmassnahmen eine wesentliche Rolle. Man ist sich also bewusst, dass für einen wirksamen Herdenschutz neben Hunden Zäune und insbesondere Hirten und Hilfshirten von Bedeutung wären, diese Mittel aber nicht finanzierbar sind. Das darf meines Erachtens nicht sein. Ein Blick auf Frankreich zum Beispiel zeigt, dass der Herdenschutzvertrag dort Hirten, Hilfshirten, Zäune und Hunde umfasst. Diese wegen der Wolfspräsenz erforderlichen Mittel finanziert der Staat zu 80 Prozent.

Wenn der Bund Ja sagt zu Wolfsbeständen und -rudeln, muss er auch Ja sagen zu den erforderlichen Mitteln, und er darf sich nicht auf die absolut kostengünstigste Variante, den Herdenschutzhund, beschränken. Gerade bei nichthomogenen Herden, wie sie in Gebirgskantonen häufig vorkommen, braucht es neben Zäunen auch Hilfshirten, damit der Herdenschutz funktionieren kann und die Hirten unter halbwegs erträglichen Arbeitsbedingungen arbeiten können.

Die Zurverfügungstellung der erforderlichen Mittel fördert die Bereitschaft zum Herdenschutz. Falls der Bewirtschafter die Kosten selber übernehmen muss, sinkt auch die Bereitschaft zur Umsetzung. Solange nicht genügend Mittel für einen umfassenden Herdenschutz zur Verfügung stehen, muss die Schadenschwelle drastisch gesenkt werden.

Zum Schluss noch zu meiner Frage zu den Zahlen der jährlichen Risse durch den Wolf in Frankreich, welche dort trotz 1500 Herdenschutzverträgen und etwa gleich vielen, also 1500 Herdenschutzhunden entstehen. Der Bundesrat sagt in seiner Antwort, dass dem Bafu zum jetzigen Zeitpunkt - also zum Zeitpunkt der Abfassung der Antwort des Bundesrates - keine offiziellen Zahlen vorliegen resp. vorlagen. Mir liegt aber nun ein Bericht vor, in dem die Entwicklung der Anzahl der gerissenen Nutztiere in Frankreich zwischen 1994 und 2011 aufgezeigt wird. Vermutlich hat das Bafu diese Zahlen inzwischen auch erhalten.

2008 gab es 2680 und 2011 dann 4921 gerissene und entschädigte Nutztiere, es ist also fast eine Verdoppelung der Schadenzahlen innerhalb von drei Jahren. Dabei fällt auf, dass seit 1994 die Risszahlen trotz massiv zunehmenden Herdenschutzverträgen praktisch im gleichen Ausmass steigen. Dies scheint mir doch eine bedenkliche Perspektive zu sein, zumal - wie oben dargelegt - nicht nur ein Minimalschutz mit Hunden, sondern ein Vollschutz betrieben wird. 2011 bezahlte Frankreich allein für den Schadenersatz für gerissene Nutztiere 1,86 Millionen Franken. Gestern Abend habe ich auch die Zahlen für 2012 erhalten: Die Opferzahl ist 2012 nochmals markant gestiegen, und zwar auf 6109 gerissene und entschädigte Tiere. Das ist eine Zunahme von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2012 wurden insgesamt 6690 Vorfälle beurteilt. Da muss es ja jedem Tierschützer kalt über den Rücken laufen.

Warum ich Ihnen hier die Zahlen von Frankreich vorlege, hat zwei Gründe: Erstens ist in Frankreich die Wolfsproblematik wegen der Vorgaben der Berner Konvention völlig ausser Kontrolle geraten, und zweitens orientieren wir uns in der Schweiz am Herdenschutzkonzept von Frankreich. Die Lehre aus der Geschichte: Die Berner Konvention muss gekündigt werden, so, wie es in beiden Kammern beschlossen wurde, und die nationalen Gesetze müssen so angepasst werden, dass der Wolfsbestand besser, effizienter und unkomplizierter reguliert werden kann.