Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-04
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-04
Wortprotokoll
Das Fahren auf Fahrrädern oder ähnlichen Gefährten von Kindern wurde hier ganz einlässlich im Rahmen von Via sicura diskutiert, so auch die Frage, was eine Hauptstrasse und was eine andere Fahrbahn ist. Es gab auch Differenzen zwischen National- und Ständerat. Man hat sich dann bei einer Lösung gefunden, die eigentlich das Anliegen von Frau Nationalrätin Ingold aufnimmt: Man hat in Artikel 19 Absatz 1 SVG festgelegt, dass Kinder vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens sechzehn Jahre alten Person Rad fahren dürfen. Umgekehrt hat das Parlament das Mindestalter für das Radfahren auf Hauptstrassen hier bei sechs Jahren festgelegt. Auf den übrigen Strassen, insbesondere den von Ihnen erwähnten Quartierstrassen, wurde erstens kein Mindestalter mehr festgelegt und zweitens auch darauf verzichtet, dass eine erziehungsberechtigte oder eine erwachsene Person das Kind begleiten muss. Dieser Entscheid ist gegen den Willen des Bundesrates erfolgt. Sie haben aber eine Altersbeschränkung und Begleitung auf Hauptstrassen verlangt. Alles andere gehört in den Bereich der Eigenverantwortung.
Diese Bestimmungen sind seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Damit ist Ihr Anliegen vom Parlament gelöst worden.