Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2013-03-04
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-04
Wortprotokoll
Es wurde ausgiebig erklärt, worum es bei der Aarhus-Konvention geht. Die Argumente wurden bei der Eintretensdebatte bereits dargelegt.
Seit der Eintretensdebatte mit der Bereinigung haben sich keine neuen Argumente gegen die Konvention aufgebaut, im Gegenteil: Wir haben Artikel 10f Absatz 1 nun sogar gestrichen und damit ein potenzielles Gegenargument beseitigt, nämlich jenes des Föderalismusabbaus. Wer also beim Eintreten für die Konvention war, der kann jetzt nach der Detailberatung ohnehin für die Vorlage sein. Und noch mehr: Wer aus Angst vor einem Föderalismusabbau gegen Eintreten war, kann jetzt mit ruhigem Gewissen zustimmen.
Zu den materiellen Vorteilen, die bezweifelt werden, muss ich leider noch einmal das bestätigen, was in der Eintretensdebatte gesagt wurde und was die Frau Bundesrätin vorhin gesagt hat: Die Vorlage liegt im ureigenen Interesse unseres Landes. Wollen wir beispielsweise unsere Stahlwerke und Zementwerke vor einer Wettbewerbsverzerrung schützen, können wir ja nicht in rumänische Gesetze eingreifen. Wir können mit den Rumänen lediglich eine Konvention aushandeln, in der wir vereinbaren, dass unsere Länder zusammen mit all den anderen die hohen Standards im Umweltbereich einhalten.
Es wird keine neue Bürokratie aufgebaut. Herr Wasserfallen, wenn Sie mich schon zitieren, dann zitieren Sie mich bitte richtig: Ich habe sicher nicht gesagt, wegen der Aarhus-Konvention würden Umweltschutzfachstellen aufgebaut. Diese gibt es längst schon. Mit Ihrem Minderheitsantrag wollten Sie nun diesen Umweltschutzfachstellen die rechtliche Grundlage entziehen; das war das Ziel. Diese gründen aber nicht in der Aarhus-Konvention, sondern sie gründen im Willen und im berechtigten Anliegen, unsere Verwaltung dem Bürger gegenüber transparent zu machen. Sie dienen dem Schutz unserer Bürger.
Ich bitte Sie mit der knappen Mehrheit der Kommission - der Beschluss fiel mit Stichentscheid des Präsidenten - und mit dem Bundesrat zusammen, den Beschlussentwurf anzunehmen.