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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-03-04

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-03-04

Wortprotokoll

Wir sind mit der Fundamentalopposition der Herren Nationalräte Killer und Wasserfallen fast wieder bei der Eintretensdebatte gelandet. Die Schweiz hat ja ein dichtes Regelwerk von internationalen Abkommen. Nicht jedes bringt uns sofort einen erkennbaren Vorteil oder einen Nutzen. Aber es sind auch Symbole, Positionierungen damit verbunden, und es ermuntert andere Staaten, dasselbe zu tun wie die Schweiz. Denken Sie an die Menschenrechtskonvention, denken Sie an Konventionen zur Liberalisierung des Handels - dort wären Sie dann wahrscheinlich sofort dabei -, denken Sie an Konventionen zu Zollerleichterungen usw. Überall wägen wir ja ab: Was ist wichtiger, der Inneneffekt oder der Ausseneffekt? Im Umweltbereich, im Bereich der Aarhus-Konvention, ist es natürlich so, dass die Schweiz in der Regel einen Vorsprung vor anderen Staaten hat. Die Umweltinformation ist bei uns eine Tatsache. Wie gesagt wurde, ist es deshalb so, dass die Ratifikation der veränderten Aarhus-Konvention für uns keine grossen gesetzgeberischen Massnahmen bedingt; unsere Bürgerinnen und Bürger haben Zugang zu Umweltinformation.

Das ist eben auch der Nutzen, Herr Nationalrat Wasserfallen. Wenn unsere Unternehmen zu ihren Standorten Umweltinformationen abgeben müssen - reden Sie einmal mit der Zementindustrie -, aber andere Staaten das nicht fordern und konkurrierende Unternehmen keine solchen Verpflichtungen haben, kommt somit nicht zum Vorschein, was Standard ist. Man kann nicht vergleichen, ob das, was viele global tätige Unternehmen tun, zum Vorteil oder Nachteil eines schweizerischen global tätigen Unternehmens ist. Es ist doch von Vorteil, wenn der Konkurrent auch gewisse Umweltdaten oder Daten darüber, wie er die Mitarbeiter behandelt usw., abgeben muss. Das gehört zu einer guten Gouvernanz. Reden Sie mit unseren international tätigen Unternehmen, von Nestlé über ABB bis zu Holcim; sie tun das zum Teil freiwillig, weil das für unsere Art des Umgangs mit Transparenz selbstverständlich ist, und zum Teil, weil diese Konventionen sie dazu verpflichten.

Die Aarhus-Konvention hat zudem einen "volet", der auch Schweizer Standortpolitik betrifft; das Sekretariat dieser Konvention befindet sich in Genf. Das internationale Genf ist wichtig für die Schweiz, ist ein Standortfaktor. Ich glaube, gerade die FDP-Liberale Fraktion hat letzthin den Bundesrat aufgefordert, er solle konzeptionell das internationale Genf stärken. Wenn der Depositarstaat internationale Konventionen, die ihren Sitz in Genf haben, nicht unterstützt - ist das eine Stärkung des internationalen Genf oder eine Schwächung? Ich glaube, auch hier ist die Antwort relativ klar.

Richtig sind deshalb meiner Meinung nach weder die Ängste von Herrn Nationalrat Killer, dass es wahnsinnig viel mehr Bürokratie oder Auflagen gibt, noch das Argument, dass es gut ist, wenn es von Nutzen ist, und dass man dagegen ist, wenn man keinen Nutzen hat - das wäre schon etwas kleinmütig.

Deshalb empfehle ich Ihnen, wie die Kantone, die hier dann am meisten betroffen sind, diese wirklich geringfügige Adaptation der Aarhus-Konvention zu unterstützen. Sie stärkt den Standort Schweiz, sie stärkt das Prinzip, dass man vor dem Bürger keine Angst hat, sondern ihn transparent mit wesentlichen Informationen bedient.