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Vogler Karl · Nationalrat · 2013-03-04

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-04

Wortprotokoll

Ich spreche kurz zur Gesamtabstimmung: Wichtig zu betonen ist dabei, dass die Schweiz die Konvention mit absolut minimalen Gesetzesanpassungen ratifizieren kann, das, weil unser Land bereits ein sehr hohes Niveau betreffend Zugang zu Umweltinformationen und Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidverfahren kennt. Ebenfalls ist in der Schweiz der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ausreichend gewährleistet. Der Aufwand für die Umsetzung ist also entsprechend gering bzw. sehr gering.

Eine Änderung mit einer marginalen Auswirkung betrifft die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Rund 50 der etwa 300 000 Betriebe würden neu UVP-pflichtig. Diese kleine Konsequenz ist aber sehr gut verkraftbar, denn mit der Ratifizierung des Übereinkommens kann andererseits ein Schritt in Richtung Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmungen gegenüber ausländischen Unternehmungen erreicht werden. Letztere werden nämlich mindestens indirekt dazu angehalten, allgemein anerkannte Umweltstandards zu beachten. Schliesslich weise ich darauf hin - meine Vorrednerin hat es soeben erwähnt -, dass mit der Ratifizierung auch keine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts verbunden ist, wie das im Vorfeld immer wieder ins Feld geführt wurde.

Der Vorlage kann somit, ohne dass die Schweiz Nachteile erleidet, mit gutem Gewissen zugestimmt werden. Namens der Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie um Annahme des Entwurfes.

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