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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2013-06-06

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-06

Wortprotokoll

Einer der Hauptgründe dafür, dass wir uns seinerzeit überhaupt in diese Vorlage hineingekniet haben, war die Absicht, die endlos lange KEV-Warteliste abzubauen. Bei dieser Thematik, die meiner Meinung nach etwas mehr ist als nur Garnitur, haben wir jetzt die Differenz zum Ständerat zu beraten.

Der Ständerat hat in zwei Punkten Recht:

Erstens argumentiert der Ständerat, es sei ökonomisch am effizientesten, die Warteliste vor allem mit der Einmalvergütung abzubauen. Die ausgeschütteten Beiträge pro Anlage sind bei der Einmalvergütung um zwei Drittel tiefer als bei der KEV. Die logische Folge davon ist die, dass wir mehr Projekte fördern können, wenn wir den Grenzwert, ab welchem die KEV beantragt werden kann, auf 30 statt auf 10 Kilowatt setzen.

Zweitens liegt der Ständerat mit dem Argument richtig, dass das KEV-System bindet; es verpflichtet über die Jahre und über die Jahrzehnte. Es führt nicht nur zur gewollten Förderung der Fotovoltaik hier und heute; es führt auch zur ungewollten Rentenbildung in ferner Zukunft. Das ist ein grundsätzlicher Systemfehler der KEV; das sehen wir auch ein. Und doch ist die KEV in der heutigen Situation ein gutes System - ein System, welches attraktiv ist, will man die Fotovoltaik wirklich fördern. Gäbe es die KEV nicht, würden wir die Fotovoltaik heute auf einen Markt entlassen, auf welchem sie nicht konkurrenzfähig wäre. Uns ist klar, dass das ändern muss, dass die Fotovoltaik diese Konkurrenzfähigkeit erlangen und somit die KEV auslaufen muss. Dafür ist es heute aber zu früh. Deshalb dürfen wir, ohne Scheuklappen, mit Fug und Recht darüber diskutieren, wie viel KEV denn heute noch sinnvoll ist. Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns einfach die Frage stellen, wie viele der [PAGE 827] Investoren denn unter dem einen oder dem anderen System nicht mehr investieren würden. Oder konkret: Wie viele Investoren würden denn jetzt, wenn wir einen Systemwechsel vollziehen würden, abspringen?

Bei allem Willen, die Warteliste abzubauen, kann es nicht sein, dass wir sie abbauen, indem wir einfach die Projekte verunmöglichen. Was liegt also im strittigen Bereich von 10 bis 30 Kilowatt? Das wurde ausgeführt: Es handelt sich um landwirtschaftliche Dächer und kleinere Industriebauten und in eingeschränktem Mass um Mehrfamilienhäuser und um öffentliche Gebäude, wobei uns das Mengengerüst leider nicht detailliert aufgezeigt werden konnte.

Wir wollen nun mit der Kommissionsmehrheit ein Wahlsystem in diesem Bereich. Was tun die Antragsteller, wenn sich dieser Antrag durchsetzt? Die Bauern, welche nur einen geringen Anteil des produzierten Stroms selber verbrauchen können, wählen sicher eher das KEV-Modell. Sie sind ja vor allem am Verkauf interessiert. Anders sieht es bei den Gewerbebetrieben aus. Diese können in sehr viel grösserem Umfang von der Eigenverbrauchsregelung profitieren und wählen deshalb eher die Einmalvergütung. Sie sind vor allem dankbar für tiefere Investitionskosten. Die Interessen sind also divergierend. Genau das ist das zentrale Argument für die Kommissionsmehrheit: Ihr Antrag wird allen gerecht. Folgen wir hingegen dem Ständerat, dann bestrafen wir voraussichtlich vor allem eine Gruppe, nämlich die Landwirtschaft.

Ein weiterer zu berücksichtigender Punkt ist die Bürokratie. Es wird immer wieder ausgeführt, das Wahlmodell erscheine furchtbar kompliziert, da werde im Vergleich zur ständerätlichen Variante ein enormer bürokratischer Aufwand betrieben. Einfach, um das auch noch zu sagen: Wir haben dieses Wahlmodell bereits, wir haben es in den Übergangsbestimmungen bereits festgeschrieben, nämlich für alle Anlagen, deren Gesuch vor dem 31. Dezember 2012 eingereicht wurde. Das Verfahren wurde also bereits in Artikel 28d installiert.

Bleiben schliesslich die Überlegungen zum parlamentarischen Verfahren. Wir wissen es, die ganze Vorlage ist zeitkritisch. Insbesondere mit Blick auf die Entlastung der Grossverbraucher muss die Vorlage in dieser Session verabschiedet werden. Würden wir uns heute in Frontalopposition zum Beschluss des Ständerates stellen, würden wir dieses Ziel riskieren. Das haben auch die Kommissionsmitglieder erkannt, es gibt deshalb heute keinen Antrag auf Festhalten. Auf der anderen Seite habe ich die sachlichen Gründe aufgeführt, welche dafür sprechen, dass wir uns eben nicht vollumfänglich dem Ständerat anschliessen. Wir haben mit dem Wahlmodell der Mehrheit also eine Brücke zum Ständerat geschlagen. Ich bin optimistisch, dass der Ständerat diese Brücke beschreiten wird und wir Ende nächster Woche den fertigen Kompromiss auf dem Tisch haben.

Ich bitte Sie in diesem Sinne im Namen der CVP/EVP-Fraktion, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.