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Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-06-06

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-06-06

Wortprotokoll

Bei den Artikeln 33 und 34 geht es um die Frage, ob der Steuerabzug begrenzt werden soll. Die Fraktion der Grünen bittet Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit auch dem Ständerat zu folgen und den Abzug bei 12 000 Franken zu begrenzen. Wir Grünen sind für diese Obergrenze. Eine solche Grenze verlangte auch die Motion, auf die diese Vorlage zurückgeht. Damit werden die Mitnahmeeffekte eingeschränkt und die Steuerausfälle weniger hoch. Dazu kommt: Es gibt überaus teure Weiterbildungen, die als berufsorientiert bezeichnet und anerkannt werden können, auch wenn die Höhe der Kosten und der unmittelbar berufsorientierte Nutzen in keinem guten Verhältnis zueinander stehen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass mit dem Betrag von 12 000 Franken rund 90 Prozent der Aufwendungen für Weiterbildung abgedeckt werden. Das finden wir Grünen eine gute Relation. Dieser Ansatz berücksichtigt die Verbindung von bildungspolitischen Anliegen und wirtschaftspolitischen Gründen, die für ein Anreizsystem in der Weiterbildung sprechen, am besten. Auch entspricht ein maximaler Abzug von 12 000 Franken dem Willen der grossen Mehrheit der Parteien, der Verbände und der Kantone, die sich an der Vernehmlassung beteiligt haben. Ein Abzug in dieser maximalen Höhe spiegelt im Übrigen auch die Realität gut.

Im Sinne der Ausführungen bitten wir Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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