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Baader Caspar · Nationalrat · 2013-06-06

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-06

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Germanier.

Gut ist, dass in der Vorlage jetzt der Grundsatz verankert ist, dass auf eine Differenzierung zwischen Aus- und Weiterbildungskosten künftig verzichtet wird. Damit entfallen auch die heiklen Abgrenzungsprobleme, die man in der steuerlichen Praxis damit hatte. Strittig ist jetzt einfach noch die Frage, ob dieser Abzug bei 12 000 Franken plafoniert werden soll oder ob der Plafond entfallen muss.

Die SVP-Fraktion ist mit Herrn Nationalrat Germanier gegen die Plafonierung. Warum? Die Plafonierung stellt insbesondere bei den Weiterbildungskosten eine klare Schlechterstellung gegenüber dem heutigen Zustand dar. Bisher konnte man die Weiterbildungskosten unbegrenzt zum Abzug bringen. Neu wird im Bereich der Weiterbildungskosten dieser Abzug auf 12 000 Franken begrenzt. Mich stört das, weil es im beruflichen Leben immer wieder Weiterbildungen gibt, die wesentlich teurer sind als 12 000 Franken. Unsere Partei will steuerliche Anreize schaffen, dass sich die Menschen weiterbilden. Das dient letztlich der Verbesserung und Förderung unseres Wohlstands und indirekt auch der Erhöhung der Steuererträge. Wer besser ausgebildet ist, verdient in der Regel mehr und zahlt am Schluss auch mehr Steuern. Daher ist es meines Erachtens wichtig, dass man vom Staat her in gewissen Situationen eine Vorleistung erbringt, die dann nachher, während Jahren, durch höhere Steuern zurückkommt, umso mehr, als die Differenz zwischen der Plafonierung bei 12 000 Franken und dem Verzicht auf einen Plafond in der Bundeskasse lediglich 5 Millionen Franken und bei den Kantonen 20 Millionen Franken ausmacht. Sie sehen also: Die Steuerausfälle sind minimal, sie liegen im Streubereich und sind kaum fassbar.

Deshalb sind wir klar der Meinung, dass es sich hier nicht lohnt, eine Schlechterstellung einzuführen, vor allem nicht im Bereich der Weiterbildung. Es wäre gerechtfertigt, alle gleich zu behandeln und die Aus- und Weiterbildungskosten insgesamt als Abzug zuzulassen.

Ich bitte Sie, diesem Grundsatz zum Durchbruch zu verhelfen, indem Sie den Antrag der Minderheit Germanier unterstützen.