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Hess Bernhard · Nationalrat · 2001-09-18

Hess Bernhard · Nationalrat · Bern · Fraktionslos · 2001-09-18

Wortprotokoll

Die Uno ergreift Partei und führt Kriege, was mangels eigener Streitkräfte allerdings die Nato bzw. Amerika besorgen. Gerade in Zeiten eines drohenden Krieges zwischen der westlichen Wertegemeinschaft und radikalislamischen Staaten tut die Schweiz gut daran, sich [PAGE 1011] wieder auf ihre immerwährende Neutralität zu besinnen. Wenn Bundesrat und Parlament der politischen Uno beitreten wollen, dann handeln sie klar verfassungswidrig.

Artikel 173 der Bundesverfassung überträgt der Bundesversammlung als erstes die Aufgabe, "Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz" zu treffen. Artikel 185 überträgt dem Bundesrat genau dieselbe Pflicht. Dabei geht es um die Neutralität der Schweiz, also keineswegs um einen anderen Neutralitätsbegriff, wie ihn andere Staaten für sich in Anspruch nehmen.

Die schweizerische Neutralität beruht auf vier Pfeilern: Sie ist dauernd, bündnisfrei, bewaffnet und frei gewählt. Die schweizerische Neutralität ist keinesfalls ein Mythos, sondern gültiges Verfassungsrecht und eine zu erhaltende gültige Staatsmaxime; sie ist ein hervorragendes Sicherheitsinstrument. Auch wenn wir die Neutralität sehr weit auslegen, verstehen wir darunter immer noch die militärische Nichteinmischung, wenn sich fremde Staaten in kriegerischen Auseinandersetzungen gegenüber stehen.

Laut Artikel 43 der Uno-Charta verpflichten sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen zu Sonderabkommen, um dem Sicherheitsrat und damit den Grossmächten Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, ihnen Beistand zu leisten und Erleichterungen einschliesslich des Durchmarschrechtes zu gewähren. Somit ist beim besten Willen nicht einsichtig, wie man eine solche Verpflichtung als Übereinstimmung mit unserer immerwährenden, bündnisfreien, bewaffneten Neutralität erklären kann.

Artikel 41 der Uno-Charta ermächtigt den Sicherheitsrat, die Uno-Mitglieder aufzufordern, die Wirtschaftsbeziehungen zu einzelnen Staaten ganz oder teilweise zu unterbrechen, ebenso den Eisenbahn-, See- und Luftverkehr sowie die Post-, Telegrafen- und Funkverbindungen sowie sonstige Verkehrsmöglichkeiten. Der Sicherheitsrat kann die Uno-Mitglieder auch auffordern, die diplomatischen Beziehungen zu anderen Staaten abzubrechen. All diese Möglichkeiten sind mit der verfassungsmässigen Forderung nach Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz nicht vereinbar.

Der Wirtschaftsboykott und damit der Einsatz der Hungerwaffe ist keineswegs humaner oder moralischer als Bombardierungen. Die Hungerwaffe erfordert von demjenigen Staat, der sie einsetzt, weder ein Risiko noch besondere Anstrengungen. Sie trifft kaum je die schuldigen Despoten oder Diktatoren, sondern zuallererst die unschuldigen Ärmsten.

Boykotte, Wirtschaftssanktionen und Hungerwaffe sind mit der schweizerischen Neutralität nicht vereinbar. Unser Land kannte bis vor einigen Jahren im wirtschaftlichen Kontakt mit Krisenregionen das vernünftige Prinzip des "Courant normal". Der Handelsaustausch mit Problemländern wurde nicht ausgebaut, sondern auf den Stand der Zeit vor den internationalen Boykotten eingefroren. Damit ist es der neutralen Schweiz gelungen, den Anschein des egoistischen Profiteurs zu vermeiden.

Heute wird viel behauptet, die Uno gestalte das Völkerrecht, und wir seien durch das Abseitsstehen von dieser Mitgestaltung ausgeschlossen. Dazu ist zu bemerken, dass sich das Völkerrecht an souveräne Rechtsgemeinschaften wendet und durch das Zusammenwirken zwischen souveränen Gross- und Kleinstaaten geschaffen, ausgelegt und ausgeführt wird. Das für alle Länder gleichermassen verbindliche Völkerrecht und das Recht gemäss Uno-Charta dürfen nun aber keineswegs gleichgesetzt werden. Das Uno-Recht schafft für die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates - für die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges - Sonderrecht und setzt damit im Gegensatz zum klassischen Völkerrecht Macht vor Recht. Souverän im eigentlichen Sinne sind im Grunde nur noch die ständigen Mitgliedländer des Uno-Sicherheitsrates und die Nichtmitgliedstaaten der Uno. Ein Uno-Beitritt der Schweiz bedeutet somit nichts anderes als die Unterwerfung unseres Kleinstaates unter Grossmachtprivilegien. Die Uno ist somit keineswegs eine Gemeinschaft gleichberechtigter Länder und Völker.

Besonders problematisch erscheint mir auch die Art und Weise, wie diese Organisation ihre Macht militärisch durchsetzt. Die Uno will eine kollektive Sicherheit garantieren. Entgegen ihrer ursprünglichen Absichtserklärung von 1945 hat sie aber bislang niemals ein eigene militärische Macht aufgestellt, die ihre Beschlüsse durchgesetzt hätte. Die Uno ist bis heute ohnmächtig oder aber zur Durchsetzung ihrer Mandate auf die Streitkräfte der Nato angewiesen, und hier wiederum in besonderem Masse auf diejenigen der Vereinigten Staaten von Amerika. Alle Staaten inklusive die USA haben seit je nicht Krieg geführt, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen oder um Schuldige zu bestrafen, sondern einzig und allein darum, weil sie glaubten, dass ihr Interesse es gebiete. In der überwiegenden Mehrzahl der Uno-Mitgliedländer werden jene heute hoch gelobten Freiheits- und Menschenrechte, die wir als grundlegend für die Menschenrechte beurteilen, nach wie vor mit Füssen getreten.

Kurz: Die Uno wusste Bescheid, die Uno schwieg, die Uno zog sich aus der Affäre. Wären wir damals Mitglied gewesen, wären wir heute mitschuldig. Natürlich will ich der Uno nicht alle Schuld dieser Welt in die Schuhe schieben. Ich will ihre Aktivitäten aber nicht, wie viele andere in diesem Saal, unkritisch idealisieren. Ein Beitritt der Schweiz zur Uno ist abzulehnen, denn Freiheit, Sicherheit und Recht sind für unsere Bürgerinnen und Bürger ausserhalb besser aufgehoben.