Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-06
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-06
Wortprotokoll
Ich möchte wiederholen, was wir bereits in der schriftlichen Antwort festgehalten haben: Die Motion ist an sich erfüllt. Wir haben im Finanzhaushaltgesetz und in der Finanzhaushaltverordnung bereits die erforderlichen Grundlagen, um das, was Sie von uns verlangen, umzusetzen. Wir haben dort klare Richtlinien, wie die Kosten- und Leistungsrechnung zu erfolgen hat, als Basisvariante, als einfache Variante oder als ausgebaute Variante. Die konkrete Ausgestaltung der Varianten ist dann natürlich Sache des Departementes, der zuständigen Stellen. Auch die Controlling- und Verrechnungsprozesse liegen in der Verantwortung der jeweiligen Verwaltungseinheit. Die Grundlagen aber bestehen.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat auch nicht beanstandet, dass wir nicht richtige oder nicht genügende Grundlagen hätten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat bemängelt, dass die verbindlichen Vorgaben, welche eine Kostenerfassung und -abrechnung sicherstellen, im konkreten Einzelfall nicht umgesetzt würden. Man kann aber nicht neue Weisungen und neue Richtlinien nachschieben; es geht darum, die bestehenden umzusetzen.
Darum ist Ihre Motion an sich bereits erfüllt. Ich möchte Sie darum bitten, diese abzulehnen.