Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-04
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-04
Wortprotokoll
Der Sprecher der Minderheit, Herr Ständerat Schmid, hat gesagt, unbegrenzte Abzüge seien in jedem Fall das Beste. Das kann man natürlich von der einen oder von der anderen Seite her sehen. Es ist nicht in jedem Fall richtig, unbegrenzte Abzüge zuzulassen; hier macht es wirklich keinen Sinn.
Was möchten wir? Was wollten Sie? Sie haben die Motion 08.3450 der WAK-SR angenommen, die Folgendes besagte: Alle beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten, also auch Umschulungskosten, sollen zukünftig abziehbar sein, ausser Kosten für Erstausbildungen, und es soll eine Maximalhöhe festgelegt werden. So der Auftrag der Motion. Wir haben selbstverständlich versucht, diese Motion vernünftig umzusetzen, und haben einen neuen Abzug kreiert, indem wir Ausbildungs- und Weiterbildungskosten zusammengelegt haben. Heute kann man Ausbildungskosten nicht abziehen; das hat bei den Steuerverwaltungen immer zu grossen Abgrenzungsfragen geführt: Was ist Weiterbildung, was ist Ausbildung? Wir haben also einen neuen Abzug kreiert und lassen jetzt auch zu, dass Ausbildungskosten abgezogen werden. Das ist neu, das gab es bis heute nicht.
Richtig ist, dass Weiterbildungskosten Gewinnungskosten sind und nicht mehr vollständig abgezogen werden können - aber doch in einem ganz erheblichen Mass. Wenn Sie Ausbildung und Weiterbildung zusammennehmen und schauen, wie wir den neuen Ausbildungsabzug konzipiert haben, dann sehen Sie, dass Sie künftig viel mehr abziehen können als heute mit den Weiterbildungskosten - und es stellen sich keine Abgrenzungsprobleme mehr. Belässt man diesen Abzug aber unbeschränkt, ist der Mitnahmeeffekt sehr gross.
Darauf haben im Übrigen auch die Finanzdirektoren hingewiesen, die sich ursprünglich ja für die Lösung mit einer Obergrenze von 6000 Franken eingesetzt hatten. Wir haben dann diese beiden Alternativen entwickelt und noch einmal zur Diskussion gestellt. Heute sagen die Finanzdirektoren klar, mit einer Obergrenze von 12 000 Franken könnten sie noch leben, sie würden sie aber nicht unterstützen und gegenüber unbegrenzten Abzügen seien sie sehr skeptisch. Sie weisen auch ausdrücklich auf die erheblichen Mitnahmeeffekte hin, die unbegrenzte Abzüge zur Folge hätten. Sie sagen auch: Selbst mit unserer jetzigen Variante können 92 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Weiterbildungskosten vollumfänglich abziehen und alle Ausbildungskosten selbstverständlich auch.
Ich denke, das ist eine pragmatische, vernünftige Variante, die allzu grosse Mitnahmeeffekte verhindert. Ich möchte Sie darum bitten, am Beschluss Ihres Rates festzuhalten und sich der Mehrheit Ihrer WAK anzuschliessen.