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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-16

Wortprotokoll

Vielleicht eine erste Vorbemerkung: Der Hinweis von Herrn Ständerat Germann auf die Regelung in den USA zeigt, dass andere Staaten weiter gehen als wir bzw. in verschiedenen Bereichen Regelungen vorsehen, die insgesamt dann doch auch zu starken Restriktionen führen. Die USA kennen das Trennbanken-System, die USA kennen Eigenkapitalvorschriften, organisatorische Vorschriften, ein Verbot des Eigenhandels - das sehen wir alles nicht vor.

Zweite Vorbemerkung zu Herrn Ständerat Jenny und Herrn Ständerat Amstutz: Selbstverständlich möchten wir mit unseren Vorschlägen auch vermeiden, dass der Staat wieder zur Kasse gebeten wird bzw. die Haftung übernehmen muss. Wir haben uns einfach für einen anderen Weg entschieden. Wir haben uns für den Weg entschieden, mit Eigenmittelvorschriften, Vorschriften zur Liquidität und organisatorischen Vorschriften eine Regelung zu finden, die eben auch die Frage der Risikoverteilung behandelt. [PAGE 639]

Wir haben uns vor allem darum entschieden, diesen Weg zu gehen, weil wir eine Bundesverfassung haben, welche die Wirtschaftsfreiheit sehr hochhält. Die Bundesverfassung besagt, dass die Wirtschaftsfreiheit grundsätzlich gewährleistet sei: "Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten, sind nur zulässig, wenn sie in der Bundesverfassung vorgesehen oder durch kantonale Regalrechte begründet sind." Wenn wir also solche Massnahmen wie das Trennbanken-System vorsehen würden, hiesse das, dass dies eine verfassungsrechtliche Abstützung haben müsste. Die Bundesverfassung lässt Ausnahmen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit zu, wenn sie eine gesetzliche Grundlage haben - diese könnten wir hier schaffen -, wenn sie verhältnismässig und wenn sie im öffentlichen Interesse sind. Verhältnismässig sind sie dann, wenn es nicht auf anderem, weniger einschneidendem Wege möglich ist, zum gleichen Ziel zu kommen.

Wir sind der Auffassung, dass wir mit diesem wirtschaftsfreundlichen Ansatz, den wir gewählt und in dieser "Too big to fail"-Vorlage vorgesehen haben, zum gleichen Ziel oder zum angestrebten Ziel kommen können, nämlich die Haftung des Staates möglichst weitgehend zu reduzieren. Ich meine auch, dass das eigentlich auch unserer Auffassung einer liberalen Wirtschaft und der Wirtschaftsfreiheit, die aber Grenzen haben muss, entspricht.

Noch einmal: Man kann durchaus darüber diskutieren, das ist so. Wenn Sie das ändern möchten, ist das aber, gestützt auf unsere rechtlichen Grundlagen, nicht allein über das Bankengesetz möglich. Da würde ich Sie bitten, das nicht zu machen.

Dann noch zur Frage Holding oder andere Strukturen - das ist hier ja nicht die zentrale Frage, aber einfach, damit das auch noch betont ist -: Eine Holding oder irgendeine Form verhindert nicht, dass Rückgriffe möglich sind. Sie könnten also nur mit einer Struktur, die eine völlige rechtliche Abspaltung und eine organisatorische Abspaltung aller Teile ermöglichen würde, verhindern, dass es zu Rückgriffen kommt. Nur eine Holding oder irgendein System nützt Ihnen da also nichts und verhindert nicht, dass ein ausländischer Staat, der auch einen Teil der Bank hat, auf unser System zurückgreifen könnte.

Jetzt noch zur Frage der Aktiven, also zur Frage, welches die Aktiven sind, die liquid gemacht werden können: Das sind zunächst Guthaben bei Zentralbanken, dann sind es die Staatspapiere, bei uns die Bundesobligationen, die man sehr schnell auch eintauschen kann. Schliesslich sind es auch, so weit das vorbereitet wird - und das muss vorbereitet werden - die Hypotheken, die man auf eine Bridge Bank oder auf irgendein System in einer anderen Bank übertragen und dann zu Pfandbriefen und damit auch zu Liquidität machen, also wandeln könnte. Auch eine Hypothek kann man an sich weitergeben und damit Liquidität schaffen, aber der - ich sage jetzt einmal - rechtlich bessere Weg ist, wenn man Hypotheken dann über Pfandbriefe zu Liquidität macht.

Das sind die Massnahmen, die vorgesehen sind. Das ist im Übrigen etwas, was wir heute schon kennen, das ist nicht neu.