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Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-06-16

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Dieses Geschäft war ursprünglich am letzten Dienstag traktandiert. Zum letzten Dienstag hätte diese solothurnische Motion an sich etwas besser gepasst.

Artikel 4 des Bundespersonalgesetzes regelt die Personalpolitik des Bundes. Dort steht beispielsweise, dass geeignete Massnahmen zu treffen seien zur persönlichen und beruflichen Entwicklung, zur Kaderförderung, zur Erreichung der Chancengleichheit von Mann und Frau und zu deren Gleichstellung sowie zur Schaffung von Arbeitsbedingungen, die es dem Personal erlauben, seine Verantwortung in Familie und Gesellschaft wahrzunehmen. Flexible Arbeitsbedingungen und vor allem die bessere Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben sollen durch Telearbeit, Jobsharing oder etwa das Teilen einer Stelle in einer Führungsposition, das sogenannte Topsharing, gefördert werden. Der Bundesrat hat im Bericht zur Umsetzung der Personalpolitik im März 2010 feststellen können, dass die Umsetzung der Personalpolitik in die vom Bundesrat vorgegebene Richtung geht und dass der Anteil der Frauen und der Lernenden gestiegen ist. In den Lohnklassen 1 bis 11 liegt der Anteil der Frauen mit 39,6 Prozent über dem Sollwert, in den Lohnklassen 24 bis 29 liegt er mit 23,4 Prozent deutlich darunter.

Das Seco hat im März 2011 einen Appell zur Erhöhung des Frauenanteils in Unternehmen lanciert. Auch in der Wirtschaft sind die Frauen in den Führungspositionen immer [PAGE 655] noch untervertreten; die Situation hat sich in den letzten zehn Jahren nicht wesentlich verbessert. Das Seco hat deshalb eine Sammlung von "good practices" für Wirtschaftskreise veröffentlicht, Jobsharing gehört ebenfalls dazu. Es sei nicht nur möglich, sondern auch im Interesse der Unternehmen, mehr Frauen in Führungspositionen zu haben, schreibt das Seco dazu. Die Initiative wird vom Schweizerischen Arbeitgeberverband und vom Schweizerischen Gewerbeverband ausdrücklich unterstützt. Das Modell der gemeinsamen Führungsverantwortung ermöglicht es Frauen und Männern, berufliche Karriere und familiäre sowie persönliche Aufgaben und Interessen zu vereinbaren. Topsharing fördert somit eine geteilte Verantwortung in Beruf, Partnerschaft und Familie und leistet damit einen nachhaltigen Beitrag zur Erhöhung der Chancengleichheit bei Frauen und Männern im Erwerbs- und Privatleben.

Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat in der Kommission die Bedenken über die geteilte Verantwortung ausgeräumt. Sie hat uns versprochen, in der Bundesverwaltung nur dort geteilte Verantwortung einzuführen, wo es geht und Sinn macht. Auf dieses Versprechen hin hat die SPK-SR mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dieser Motion zuzustimmen.