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Caroni Andrea · Nationalrat · 2013-09-10

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Wenn Sie in einem Rechtsfall vor Bundesgericht unterliegen, dann aber in Strassburg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Recht erhalten, gibt es vier Möglichkeiten, wie die Schweiz dieses Urteil zu Ihren Gunsten umsetzen kann:

1. Die Schweiz braucht gar nichts umzusetzen, weil die Feststellung, dass Sie Recht haben, also das Urteil an sich, schon ausreicht.

2. Die Schweiz bezahlt Ihnen eine Entschädigung.

3. Die Schweiz passt ihre Gesetze an.

4. Das Bundesgericht überprüft sein Urteil gegen Sie im Verfahren der Revision.

Diese vierte Möglichkeit möchte die parlamentarische Initiative streichen. Die Initianten und mit ihnen, wie Sie gehört haben, die Kommissionsminderheit führen zum einen an, es gebe vor dem EGMR schon zu viele Fälle, diese Verfahren würden zu lange dauern und es werde Rechtsunsicherheit geschaffen, wenn man auf alte Urteile zurückkommen müsse. Zum anderen sagen sie, die Feststellung des Urteils des EGMR und eine Entschädigung würden reichen und für die Zukunft könne man die Gesetze anpassen. Sodann verbinden sie ihre Initiative mit der generellen Kritik am EGMR: Der EGMR habe in den vergangenen Jahrzehnten seine Kompetenzen laufend ausgeweitet und er mische sich in nationale Angelegenheiten ein.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Zwar äusserte auch die Kommissionsmehrheit, Herr Kollege Stamm, ein gewisses Unbehagen darüber, dass der EGMR sein Mandat seit seiner Gründung in der Tat ausgeweitet hat und zunehmend nicht mehr nur offensichtlich schwere Menschenrechtsverletzungen beurteilt, sondern bisweilen auch in den nationalen Ermessensspielraum eingreift. Für die Kommissionsmehrheit ist diese Initiative aber kein taugliches Mittel dagegen, vielmehr müsste auf diplomatischem und politischem Weg dagegen vorgegangen werden. Um in einem Bild aus dem Sport zu sprechen: Wenn Sie mit den Pfiffen des Schiedsrichters nicht einverstanden sind, geht es nicht an, dass Sie einfach auf dem Feld bleiben und diese Pfiffe neu ignorieren. Dann müssen Sie dazu schauen, dass Sie mit dem Schiedsrichter sprechen können oder dass Sie das Schiedsreglement anpassen können, damit der Schiedsrichter zurückhaltender pfeift.

Sodann sind nach EMRK-Artikel 46 Urteile des EGMR für die Staaten bindend und vollständig umzusetzen. Wir haben als Schweiz ein Interesse daran, ein glaubwürdiger Partner zu sein. Dann können wir bei anderen Staaten, die wirklich schwere Menschenrechtsverletzungen begehen - ich denke an Russland, an die Türkei -, auf den Tisch klopfen.

Generell hält die Kommissionsmehrheit auch am Wert des EGMR für die europäischen "minimum standards" der Menschenrechte fest. Man soll nicht unter dem Deckmantel der Souveränität den eigenen Bürgern ihren elementaren Rechtsschutz verweigern. Es reicht eben nicht in jedem Falle aus, ein Urteil des EGMR mit einer Feststellung, einer Entschädigung oder einer Praxisänderung umzusetzen. Wenn Sie in Haft stecken, wenn Sie im Gefängnis sind, und es wurden Verfahrensregeln verletzt, dann nützt es Ihnen nichts, wenn das festgestellt wird und wenn Sie noch etwas Geld kriegen. Dann wollen Sie Ihr Urteil revidiert haben, und dann wollen Sie raus.

Heute ist ja schon Artikel 122 des Bundesgerichtsgesetzes so einschränkend formuliert, dass dann dieses Urteil nur angepasst werden muss, wenn es nötig ist. Das ist eben der Fall, wenn Sie im Gefängnis sitzen und raus wollen, mit einem neuen, richtigen Urteil.

Schliesslich sprechen auch die Zahlen gegen die parlamentarische Initiative: Dieser Revisionsgrund wurde 1992 eingeführt. Es wurde 24-mal ein solches Gesuch gestellt, und nur 11-mal wurde eines gutgeheissen. Das heisst, nicht einmal alle zwei Jahre wurde ein solches Revisionsgesuch angenommen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 16 zu 7 Stimmen -, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

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