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preparatory:AB 141426

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Ich kann es in der Tat sehr kurz machen. Hier geht es um das Strafmass. Es ist ja immer schwierig, das richtige Strafmass festzulegen. Strafmasse folgen einer speziellen Logik, wenn sie denn überhaupt einer Logik folgen. Man kann die Höhe einer Strafe so oder so begründen. Wir haben uns an Artikel 260bis StGB angelehnt, in dem eine Höchststrafe für Vorbereitungshandlungen für entsprechende Delikte von fünf Jahren vorgesehen ist. Das scheint uns angemessener zu sein als die vorgesehenen drei Jahre. Es geht hier immerhin um den Verstoss gegen das Söldnerverbot. Da ist aus Sicht der Minderheit eine Strafe von drei Jahren zu wenig lang.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen und das Strafmass auf fünf Jahre auszudehnen.

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