Allemann Evi · Nationalrat · 2013-09-10
Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-10
Wortprotokoll
Die Frage, welche die Minderheit II hier zu den Artikeln 10 bis 13 aufwirft, haben wir eigentlich schon im Rahmen des Eintretens mindestens gestreift, und auch der Rückweisungsantrag Glättli bezog sich auf das gleiche Thema. Wir sind der Überzeugung, dass es grundsätzlich richtig ist, ein Gesetz zu beschliessen, das den heute ungeregelten Zustand im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen im Ausland regelt. Deshalb haben wir uns entschlossen, ganz spezifisch jene Artikel in den Fokus unserer Rückweisung zu nehmen, die sich um die Meldepflicht oder eben theoretisch um ein Bewilligungssystem drehen. Wir wollten nicht die ganze Debatte mit einer Rückweisung gleich von Beginn weg verhindern. Aus diesem Grund kommt dieses Thema hier erneut zur Sprache.
Wie gesagt, schlagen der Bundesrat und in der Folge auch der Ständerat und die Mehrheit vor, bloss eine Meldepflicht einzuführen. Das ist sicher besser als nichts, das ist sicher besser als ein ungeregelter Zustand. Im Prinzip war aber der Auftrag, den die SiK-SR damals mit ihrer Motion (10.3639) gegeben hatte, viel strenger, viel strikter abgefasst: Da ging es wirklich um ein Zulassungssystem und, damit verknüpft, auch um ein Kontrollsystem, das Hand und Fuss hatte, und es ging nicht um eine blosse Meldepflicht.
Begeht eine in der Schweiz niedergelassene private Sicherheitsfirma bei der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen Rechtsverletzungen, ist auch bei einem Meldesystem nicht auszuschliessen, dass nicht nur die betroffene Firma, sondern eben auch die Schweiz als deren Sitzstaat sogenannte Reputationsrisiken erleidet. Für die Schweiz besteht bei solchen Tätigkeiten in jedem Fall ein Reputationsrisiko, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten auf einem Kontrollsystem - zurzeit besteht kein solches - oder auf einer Melde- oder Bewilligungspflicht beruhen. Dieses Risiko kann nur vermindert werden, wenn das eingeführte Kontrollsystem dann tatsächlich wirksam verhindert, dass es zu Rechtsverletzungen kommt.
Dies muss eigentlich in jedem Fall Ziel der Vorlage sein. Ganz theoretisch könnte man das auch mit einer Meldepflicht erreichen, man müsste das dann aber mit einem sehr strengen Kontrollsystem und mit Kontrollen vor Ort kombinieren. Aber genau das ist die entscheidende Frage. Genau das will der Bundesrat nicht und argumentiert gegen ein ausgedehntes Kontrollsystem, wenn er für das Meldesystem plädiert.
Die entscheidende Frage ist also, welches Kontrollsystem wir etablieren, und da macht mich die Argumentation des Bundesrates wirklich stutzig. Er argumentiert, ein eigentliches Zulassungssystem hätte allzu aufwendige Kontrollen zur Folge und man wolle sich deshalb mit einer Meldepflicht begnügen. Im Umkehrschluss heisst das, dass man zwar eine Regulierung will, aber ohne strenge Kontrollen. Das geht uns entschieden zu wenig weit. Es hängt von der Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen ab, ob allfällige Regelverstösse auf die Schweiz zurückfallen oder der Reputationsschaden allein bei den betroffenen Firmen anfällt.
Gerade der vorgesehene geringe Kontrollaufwand des Meldesystems gegenüber einem eigentlichen Zulassungssystem lässt darauf schliessen, dass der Bundesrat beabsichtigt, eine "Kontrolle light" einzuführen. Das wird unweigerlich dazu führen, dass die Schweiz Regelverstösse nicht umgehend bemerkt und ahndet und sich so mitverantwortlich macht und unter Umständen einen Reputationsschaden erleidet, welcher mit einem gut kontrollierten Zulassungssystem verhindert werden könnte.
Es spricht also einiges dafür, diese Frage noch einmal eingehend anzugehen und ein Bewilligungssystem zu etablieren, welches dann auch engmaschige Kontrollen beinhaltet. Deshalb hat die Minderheit II sich entschlossen, diesen Rückweisungsantrag, der die Artikel 10 bis 13 betrifft, einzureichen.
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