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Naef Martin · Nationalrat · 2013-09-10

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Hier geht es jetzt tatsächlich um mehr als nur um ein Adjektiv oder um die Frage "Singular oder Plural"?. Es geht auch nicht darum, dass es den Begriff der "schweren Menschenrechtsverletzungen" juristisch-technisch eigentlich nicht gibt, ausser - wir wurden in der APK darauf hingewiesen - beispielsweise in der Verordnung zur Kriegsmaterialgesetzgebung, und das ist in diesem Zusammenhang nun wirklich eine schlechte Referenz. Eine Menschenrechtsverletzung ist eine Menschenrechtsverletzung; auch eine einzelne Menschenrechtsverletzung, die nicht eine schwere ist, ist eine Menschenrechtsverletzung und kann hier in keiner Weise von Sanktionen ausgenommen werden. Wollen wir wirklich eine Menschenrechtsverletzung schützen, weil sie nicht schwer ist - ausgerechnet die Schweiz, die sich den Schutz der Menschenrechte auf die Fahnen und in die Verfassung geschrieben hat?

Es geht hier um die Reputation unseres Landes, es geht hier aber auch um eine sehr grundsätzliche Frage. Wir erleben weltweit eine Relativierung des Menschenrechtsbegriffes. Wenn wir hier von schweren Verletzungen von Menschenrechten sprechen, dann beteiligen wir uns an dieser Relativierung, weil wir so tun, als gebe es Verletzungen von Menschenrechten, die nicht schwer sind. Diese Überlegungen haben auch eine Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission dazu bewogen, der Sicherheitspolitischen Kommission beliebt zu machen, diese Formulierung im Sinne des vorliegenden Minderheitsantrages zu ändern.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, ebendies zu tun und dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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