Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-10
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit Glättli steht gewissermassen etwas im Widerspruch zum Konzept dieses Gesetzentwurfes. Das Gesetz soll ja regeln, welche Sicherheitsdienstleistungen von der Schweiz aus im Ausland erbracht werden dürfen und welche nicht. Verboten sind Sicherheitsdienstleistungen, die Schweizer Interessen widersprechen. Es ist aber nicht Aufgabe des Gesetzes, privaten Anbietern, die eine erlaubte Sicherheitsdienstleistung für ausländische Kunden im Ausland erbringen, noch vorzuschreiben, mit welchen Mitteln sie diese Sicherheitsdienstleistung erbringen dürfen. Eine solche Einschränkung rechtfertigt sich aus Sicht des Bundesrates nur dann, wenn der Bund selber der Auftraggeber ist. Deshalb ist dieser Antrag aus Sicht des Bundesrates zu restriktiv, und er schränkt die Wirtschaftsfreiheit zu stark ein. Es gibt aus Schweizer Sicht durchaus auch legitime private Sicherheitsdienstleistungen, die eine starke Bewaffnung erfordern, wie sie in der Schweiz Privaten nicht erlaubt wäre.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Glättli abzulehnen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.