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Flach Beat · Nationalrat · 2013-09-10

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Kurz zur Vorgeschichte: Im Herbst 2010 wurde bekannt, dass es in der Schweiz Sicherheits- und Militärfirmen gibt, die mit Privatarmeen im Ausland tätig sind. Die Grösse dieser privaten Streitkräfte ist zum Teil erheblich und das Einsatzgebiet über den ganzen Globus verteilt, vor allem natürlich in Krisen- und Konfliktgebieten. Diese Entwicklung wurde mit grosser Besorgnis zur Kenntnis genommen. Insbesondere muss befürchtet werden, dass solche Firmen mit ihren Aktivitäten in quasi rechtsfreien Gebieten ohne Kontrolle durch staatliche Organe Menschenrechtsverletzungen begehen und der Reputation der Schweiz im Ausland schaden könnten.

Bislang sind solche Auslandaktivitäten in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt. Es gibt zwar kantonale Bestimmungen für private Sicherheitsdienstleister, diese sind jedoch nicht auf Tätigkeiten im Ausland anwendbar. Auch beispielsweise das Verbot des fremden Militärdienstes nach Artikel 94 des Militärstrafgesetzes ist nicht anwendbar, wenn die Unternehmung, wie es überwiegend der Fall ist, ausländisches Personal im Ausland einsetzt. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates reichte daher die Motion 10.3639 ein. Diese verlangte vom Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für ein Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen, die von der Schweiz aus Dienstleistungen in Krisen- und Kriegsgebieten erbringen. Diese Motion wurde auch von unserem Rat angenommen. Gleichzeitig reichte auch der Kanton Basel-Stadt die Standesinitiative 11.308, "Verbot von Privatarmeen in der Schweiz", ein.

Am 23. Januar dieses Jahres schliesslich unterbreitete uns der Bundesrat diese Botschaft 13.017 für ein neues Bundesgesetz. Wir sind der Zweitrat. Die Vorlage wurde vom Ständerat in der diesjährigen Sommersession behandelt. Er stimmte der Vorlage mit geringen redaktionellen Änderungen mit 26 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [PAGE 1265]

Ihre Kommission hat das Geschäft am 27. August beraten, und ich versuche, kurz zusammenzufassen, was sie beschlossen hat.

Das Gesetz soll drei Kernanliegen in Zusammenhang mit Sicherheitsdienstleistungen im Ausland regeln:

1. Das Gesetz will Aktivitäten von Unternehmen, welche die Interessen unseres Landes beeinträchtigen oder die Schweiz womöglich in fremde Konflikte hineinziehen könnten, unterbinden. Solche Söldnerunternehmen sollen nicht mehr von der Schweiz aus operieren können.

2. Der Gesetzentwurf soll zur Stärkung der Menschenrechte beitragen. Gerade in Gegenden, in denen sich Krisen abspielen oder Konflikte ausbrechen, ist zu beobachten, dass zunehmend private Sicherheitsunternehmen aktiv werden. Wo keine staatlichen Strukturen für den Schutz der elementarsten Menschenrechte existieren, besteht die grosse Gefahr, dass sich private Streitkräfte nicht an das Völkerrecht halten.

3. Der Gesetzentwurf soll hingegen Sicherheitsunternehmen schützen, die sich an das Völkerrecht halten und professionelle Arbeit leisten.

Damit sind dem Gesetz alle Unternehmungen unterstellt, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen oder in der Schweiz damit zusammenhängende Aktivitäten ausüben. Erfasst werden zudem auch Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die im Ausland tätige Unternehmen kontrollieren. Ausdrücklich nicht unter das Gesetz fallen jedoch private Sicherheitsdienstleistungen wie Personenschutz, Bewachung oder Überwachung von Gütern und Liegenschaften sowie Ordnungsdienste bei Anlässen im Inland oder gleichartige Dienstleistungen im Geltungsbereich des Europäischen Freihandelsabkommens oder des Freizügigkeitsabkommens.

Private Sicherheitsdienstleister, die von der Schweiz aus im übrigen Ausland tätig sein wollen, unterstehen künftig einer Meldepflicht. Sie müssen ihre Tätigkeit also vorgängig der zuständigen Behörde melden. Söldneraktivitäten von Unternehmen und die Rekrutierung oder Ausbildung von Privatarmeen in der Schweiz werden verboten. Wenn eine der besagten Dienstleistungen im Ausland schweizerischen Interessen zuwiderläuft, kann die Behörde die Tätigkeit verbieten. Das Gesetz regelt auch den Fall, dass der Bund private Sicherheitsunternehmen für Schutzaufgaben im Ausland beiziehen sollte, wenn dies notwendig ist. Der Gesetzentwurf zählt die infragekommenden Schutzaufgaben abschliessend auf.

Das Eintreten war in der Kommission unbestritten, jedoch lag ein Rückweisungsantrag vor, zu dem wir in der Detailberatung kommen werden. Es lag der Kommission auch ein Mitbericht der Aussenpolitischen Kommission unseres Rates vor. Sie hat das Geschäft im August dieses Jahres geprüft und Anträge übermittelt, die Sie nun als Minderheitsanträge bei den Artikeln 4 und 6 vorfinden.

Im Ständerat wurden seinerzeit Anträge zu den Artikeln 4, 7 und 10 mit der Bitte zurückgezogen, dass unser Rat diese Bestimmungen nochmals genauer prüfen möge. Die Kommission hat diese Anträge denn auch eingehend beraten und diskutiert, und Sie finden dort Abweichungen gegenüber der ständerätlichen Fassung in der Fahne vor. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.

Die Kommission unterstützt grossmehrheitlich die Stossrichtung des Gesetzes. Dass Söldnerdienste aus der Schweiz verhindert werden sollen, war unbestritten. Neben der Befürchtung, dass Söldnerfirmen aus der Schweiz heraus Unheil anrichten könnten, lag der Mehrheit der Kommission auch daran, private Sicherheitsdienstleistungen nicht per se zu verbieten oder zu verunmöglichen. Die Diskussion und Beratung zeigte auf, dass private Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit auf vielfältige Weise erbracht werden. Die Kommission stimmte dem Entwurf schliesslich mit 20 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.