Haller Vannini Ursula · Nationalrat · 2013-09-10
Haller Vannini Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-09-10
Wortprotokoll
Wer in dieser Thematik in die Geschichte zurückblickt, weiss, dass der Bundesrat bereits im Dezember 2005 einen Bericht zu den privaten Sicherheits- und Militärunternehmen verabschiedet hat. Bereits damals wurde festgehalten, dass das Gewaltmonopol ein Kernelement eines modernen Staates sei. Auf eine Harmonisierung wurde allerdings verzichtet, und später wurde auch die Forderung, diese Unternehmen einer [PAGE 1268] Registrierungs- und Bewilligungspflicht zu unterstellen, nicht umgesetzt. Hauptgrund der damals vorherrschenden Meinung war, dass angesichts der geringen Bedeutung des Schweizer Marktes eine solche Forderung einen unverhältnismässig hohen Kontrollaufwand mit sich bringe. In der Zwischenzeit wissen wir, dass das weltweite Marktvolumen im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen in Kriegsgebieten auf weit mehr als 100 Milliarden Dollar geschätzt wird. Nationalrätin Graf-Litscher sprach sogar von 200 Milliarden Dollar.
Die BDP-Fraktion wird deshalb auf den Entwurf zum neuen Bundesgesetz eintreten. Wir unterstützen die Absicht des Bundesrates, welcher namentlich dazu beitragen will, die schweizerische Neutralität zu bewahren und die Einhaltung des Völkerrechts auch in dieser Beziehung zu garantieren. Denn private Dienstleistungsunternehmen dürfen weder aussenpolitisch noch völkerrechtlich oder neutralitätspolitisch der Reputation unseres Landes Schaden zufügen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass es einer Regelung der Tätigkeiten von privaten Sicherheitsunternehmen bedarf, die ihren Sitz in der Schweiz haben und im Ausland aktiv sind.
Diese Forderung kommt nicht von ungefähr. Noch zu gut erinnern wir uns an die Bekanntgabe, dass sich eine Holding der Aegis Defence Services Ltd., ein Söldnerunternehmen, das hauptsächlich in Irak und in Afghanistan mit Söldnern an bewaffneten Kriegshandlungen beteiligt ist, sich in Basel niedergelassen hat. Diese Meldung hat hohe Wellen in den Medien geworfen, und der Ruf nach einem verbindlichen Gesetz wurde zu Recht unüberhörbar und laut. Der Bundesrat hat gehandelt. Das vorliegende Bundesgesetz bietet eine gute Grundlage, um auf die veränderte Situation zu reagieren.
Es ist für die BDP-Fraktion wichtig, dass Firmen, die ihre Dienstleistungen im Ausland erbringen, einer Meldepflicht unterliegen. Es ist für uns wichtig, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen oder von illegalen Tätigkeiten auch in der Schweiz Zugang zur Justiz haben oder auf eine andere Weise Rechtsschutz erhalten, wenn ihnen durch eine schweizerische Sicherheitsfirma im Ausland Unrecht widerfahren ist. Die BDP-Fraktion ist der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf die richtigen Antworten auf diese und viele andere Forderungen gibt und die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Aussenpolitik und die Wahrung der Menschenrechte auf dem internationalen Parkett verstärken kann - verstärken muss. Denn nichts wäre fataler als das Wissen, dass die Schweiz einen nichtwiedergutzumachenden Reputationsschaden erleiden würde, weil sie vor nichtakzeptablen Handlungen die Augen verschlossen hielte.
Die BDP-Fraktion beurteilt aber die Nachfrage nach privaten Sicherheitsfirmen und deren Dienstleistungen nicht a priori als schlecht oder falsch. Die eingangs erwähnte Zunahme der Nachfrage zeigt, dass diese Firmen einem zunehmenden Bedürfnis entsprechen. Für Firmen, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und alle hierfür notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, sich also an das Völkerrecht und an die Gesetze halten, sollten deshalb nicht unnötige Hürden aufgestellt werden.
Die BDP-Fraktion wird auf den Gesetzentwurf eintreten. Sie wird den Minderheitsantrag Glättli auf Rückweisung ablehnen und die Minderheitsanträge dort unterstützen, wo aus ihrer Sicht wichtige aussenpolitische oder völkerrechtliche Feinjustierungen zwingend notwendig sind; dies betrifft insbesondere die Artikel 3, 6, 8, 9 und 19.