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Fischer Roland · Nationalrat · 2013-09-10

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Die Minderheit Flach, welche ich vertrete, beantragt Ihnen bei Artikel 4 Buchstabe a Ziffer 4, dem Ständerat und somit dem Bundesrat zu folgen.

Wie beim vorangehenden Antrag zu Ziffer 2 geht es hier um die Definition einer privaten Sicherheitsdienstleistung im Ausland. Gemäss der vom Bundesrat im Entwurf vorgeschlagenen und vom Ständerat beschlossenen Formulierung gelten unter anderem folgende Tätigkeiten als private Sicherheitsdienstleistungen: die Kontrolle, das Festhalten oder die Durchsuchung von Personen, die Durchsuchung von Räumen oder Behältnissen oder die Beschlagnahme von Gegenständen.

Die Mehrheit will nun, dass diese Tätigkeiten nur dann als private Sicherheitsdienstleistungen im Sinne des Gesetzes gelten, wenn sie im Auftrag einer Streitkraft erfolgen. Das heisst, dass gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit alle anderen Sicherheitsdienstleistungen, welche zum Beispiel im Auftrag von privaten Organisationen oder NGO geleistet werden, nicht unter das Gesetz fallen. Aus Sicht der Minderheit der Kommission ist dies eine unnötige, nichtpraktikable und nicht mit den Zielen und dem Zweck dieses Gesetzes vereinbare Einschränkung. Wenn nämlich die Ziele dieses Gesetzes wirklich erreicht werden sollen, so darf das Gesetz nicht vor privaten Auftraggebern in diesem Bereich haltmachen. Ausserdem bestehen wie auch bei Ziffer 2 Abgrenzungsprobleme: Gelten jetzt zum Beispiel Rebellenorganisationen oder Privatarmeen als Streitkraft oder nicht? Ausserdem könnte das Gesetz einfach umgangen werden, indem der Auftrag für die Sicherheitsdienstleistung im entsprechenden Staat zum Beispiel nicht durch die Streitkraft, nicht durch die Armee, sondern einfach durch ein anderes Departement vergeben würde. Auch hier handelt es sich um den Versuch der Kommissionsmehrheit, das Gesetz - aus [PAGE 1272] welchen Gründen auch immer - unnötig einzuschränken und zu untergraben.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Flach und somit dem Beschluss des Ständerates bzw. dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.