Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2013-09-10
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-10
Wortprotokoll
Artikel 7 ist ein zentraler Artikel dieser Vorlage. Es geht um die Verpflichtung, um den internationalen Verhaltenskodex, der unter wesentlicher Einflussnahme der Schweiz zustande gekommen ist. Es geht darum, ob private Sicherheitsdienstleister diesem beitreten sollen oder ob sie diesen nur einzuhalten haben. Die Mehrheit will, dass dem Gesetz unterstehende private Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen nicht verpflichtet sind, dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister beizutreten. Sie will nur, dass dessen Bestimmungen eingehalten werden müssen.
Hintergrund ist auch hier die Befürchtung eines Schaffhauser Unternehmens. Es befürchtet, dass sich ein Beitritt zum Verhaltenskodex geschäftsschädigend auswirken könne, weil ein Unternehmen, das beitrete, mit robusten Militär- und Sicherheitsdienstleistungen, zum Beispiel als Anbieter im Kampf gegen Hochseepiraterie, in Verbindung gebracht werden könnte. Der Kodex sei vor allem auf solche Unternehmen ausgerichtet.
Das Gegenteil ist der Fall. Ein Beitritt ist ganz zentral. Nur er gibt Sicherheit. Sonst besteht keine Kontrollmöglichkeit, und es entstehen diverse Schlupflöcher. Wichtig ist dieser Beitritt auch, weil Holdinggesellschaften mit Sitz in der Schweiz in die Gesetzesvorlage eingeschlossen werden sollen. Es kann doch nicht sein, dass eine Holding in der Schweiz ihren Sitz hat und ihre Töchter in Krisengebieten im Ausland im Einsatz sind und dort gegen Völker- und Menschenrecht verstossen.
Wir haben auch sonst Mühe mit dem Antrag der Mehrheit, weil der Beitritt zum Verhaltenskodex ganz eindeutig zielführend wäre, auch um die Reputation der Schweiz im Ausland sicherzustellen.
Ein weiterer Punkt, der auch für den Entwurf des Bundesrates und für die im Ständerat verabschiedete Lösung spricht, ist folgender: Wenn wir auf den Beitritt zum Verhaltenskodex verzichten, fallen wir dem EDA in den Rücken. Interessant ist nämlich, dass am 19. und 20. September in Genf unter Federführung der Schweiz und des EDA der Monitoring-Mechanismus für den internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen (ICOC) lanciert wird. Wir in der Schweiz lancieren also etwas, und gleichzeitig verabschiedet dieser Rat ein Gesetz, das auf den Beitritt zum internationalen Verhaltenskodex verzichtet.
Ich bin der Ansicht, dass das ein grosser Widerspruch ist, und bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zu folgen und damit auch dem Bundesrat und dem Ständerat.