Schmid Martin · Ständerat · 2012-12-11
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-11
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen mit der Minderheit den Antrag, Artikel 11a Absatz 2 zu streichen und im Rahmen dieser Teilrevision der neuen Bestimmung zur Einholung von Informationen bei Drittfinanzintermediären durch die Meldestelle nicht zuzustimmen. Der Bundesrat will in dieser dringlich erklärten Teilrevision in diesem Absatz über internationale Standards hinausgehende Untersuchungsrechte für die Meldestelle einführen. Wird aufgrund der Analyse erkennbar, dass neben den meldenden Finanzintermediären weitere Finanzintermediäre an einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung beteiligt sind oder waren, so müssen die beteiligten Finanzintermediäre der Meldestelle auf Anforderung hin alle damit zusammenhängenden Informationen unverzüglich herausgeben, soweit sie bei ihnen vorhanden sind.
Die vorgesehene Ausweitung der Kompetenzen der Meldestelle, aus eigenem Antrieb oder im Auftrag einer ausländischen Meldestelle Informationen bei Drittfinanzintermediären einzuholen, ist aus Sicht der Minderheit abzulehnen. Die Meldestelle soll auch zukünftig eine Analysestelle sein und nicht zu einer Untersuchungsbehörde werden. Sie soll nicht auf diese Weise dieselben Informationen beschaffen können wie die Staatsanwaltschaft unter Anwendung von Zwangsmassnahmen. Die Kompetenzen von Meldestelle und Strafverfolgungsbehörden sind klar zu trennen, da nur so auch der Rechtsschutz der Betroffenen vollumfänglich gewährleistet wird. Auch die internationalen Vorgaben sehen keine Informationsbeschaffung in dieser Art vor und statuieren somit keine Umsetzungspflicht.
Es sind letztlich diese rechtlichen Gründe und auch Gründe der Verhältnismässigkeit, welche die Minderheit bewogen haben, Ihnen diesen Antrag zu stellen. Es ist auch noch darauf hinzuweisen, dass eben, wenn wir die Kompetenzen der [PAGE 1160] Meldestelle hier erweitern, problematische Schnittstellen zum Anwaltsgeheimnis auftreten, denn viele Anwälte sind ja auch als Finanzintermediäre tätig. Das wurde auch in der Kommission intensiv diskutiert. Wenn die Umsetzung des Gafi-Gesamtpaketes ansteht, gibt uns die kommende Gesetzesvorlage im Bereich der Geldwäscherei gleichzeitig die Gelegenheit, uns integral mit dieser Vorlage zu beschäftigen; deshalb sollten wir nicht in einer vorgezogenen Teilrevision eine wesentliche Änderung der Kompetenzen der Meldestelle vornehmen.
Ich bitte Sie deshalb aus den von mir dargelegten Gründen, der Minderheit zuzustimmen und mindestens im Rahmen dieser Teilrevision keiner Ausweitung der Kompetenzen der Meldestelle zuzustimmen.