Schmid Martin · Ständerat · 2012-12-11
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-11
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, dass Sie bei Artikel 48d Buchstabe b der Mehrheit folgen, und möchte Ihnen gleichzeitig beliebt machen, dass Sie bei Artikel 48d Buchstabe c dem Antrag meiner Minderheit II folgen.
Worum geht es bei diesem Minderheitsantrag? Er ergänzt die bisherigen gesetzlichen Regelungen um eine Besitzstandsgarantie für in der Schweiz hergestellte Lebensmittelsorten, die nachweisbar vor Ende 2011 auf dem Markt waren. Ich widerspreche meinem Vorredner, wenn er darlegt, dass dies nicht nachweisbar sei. Es ist durchaus nachweisbar, ob es ein Produkt geschafft hat, bis Ende 2011 in der Schweiz in Verkehr gewesen zu sein. Es ist die Pflicht der Unternehmer, diesen Beweis zu erbringen. Es geht auch nicht um im Ausland hergestellte Produkte.
Lesen Sie den Wortlaut meines Minderheitsantrages durch. Es geht um Produkte, die in der Schweiz hergestellt wurden. Das steht explizit im Wortlaut meines Antrages. Ich bin auch überzeugt, dass gerade mit diesem Antrag sichergestellt werden kann, dass für unsere Lebensmittelindustrie eine Regelung getroffen wird, welche auch Produkte erfasst, an die wir heute noch gar nicht denken. Es ist in diesem Sinn eine Rückwirkung. Es ist eine Besitzstandswahrung, ich gebe das offen zu. Das ist gerade auch die Absicht. Wir dürfen mit der Swissness-Vorlage nicht über das Ziel hinausschiessen.
Ich möchte auch denjenigen widersprechen, die sagen, mit meinem Minderheitsantrag würden Tür und Tor geöffnet. Die Lebensmittelgesetzgebung bleibt mit diesem Antrag weiterhin vorbehalten, auch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist weiterhin anwendbar. Der Antrag ermöglicht eine vernünftige Übergangsregelung für die Produkte, die nachweisbar vor 2011 in der Schweiz hergestellt wurden, damit hiermit Unternehmen, die dem schweizerischen Werkplatz bisher die Treue gehalten haben, nicht schlechtergestellt werden. Ich wehre mich gegen eine Ausbürgerung von bisher als schweizerisch bekannten Produkten. Ich wiederhole nochmals: Dass Produkte, die heute im Ausland hergestellt werden, nicht unter den Schutz dieser Regelung fallen, ist auch für mich, Herr Kollege Minder, selbstverständlich.
Ich bitte Sie also, der Minderheit II zuzustimmen.