Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-12-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-12-11
Wortprotokoll
Sie erinnern sich: Der Nationalrat hat ja die bundesrätliche Vorlage etwas aufgeweicht. Er war aber konsequent und hat gesagt, dass er dann auch die Ausnahmen streiche. Es ist ein Gesamtpaket; es geht aus Sicht des Bundesrates auf. Der Bundesrat bevorzugt zwar immer noch seine Fassung, aber immerhin: Wenn man sie aufweicht, sollte man gleichzeitig auch die Ausnahmen streichen - das ist ein Konzept.
Eine deutliche Mehrheit Ihrer Kommission ist ja jetzt zum bundesrätlichen Entwurf zurückgekehrt, zumindest was die Lebensmittel anbelangt. Deshalb ist es aus Sicht des Bundesrates auch vertretbar, dass Sie jetzt diese Ausnahme wieder aufnehmen. Das ist dann auch ein Gesamtpaket. Ich gehe davon aus, dass in Bezug auf die industriellen Produkte das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, weil da ja auch noch eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates besteht.
Die Minderheit I möchte dem Beschluss des Nationalrates zustimmen. Das wäre dann natürlich im Gesamtkonzept eine Verschärfung. Das ist, findet der Bundesrat, nicht unbedingt nötig. Es ist auch nicht so, Herr Ständerat Minder, dass es genügen würde, wenn ein Unternehmen einfach fünfzig Kunden fragen würde, ob sie fänden, dass das Unternehmen schweizerisch sei. "Massgebende Verkehrskreise" heisst, dass es nicht nur Kunden und Kundinnen, sondern auch die Konkurrentinnen und Konkurrenten so sehen müssen, also die Wirtschaftsbranche. Das heisst im Fall von Bernina - Sie haben das Beispiel erwähnt -, dass das Unternehmen es dem Gericht gegenüber beweisen müsste. Eine Meinungsumfrage müsste repräsentativ und gesamtschweizerisch durchgeführt worden sein. Es ist also schon nicht so, dass man da ein paar Leute fragt und es dann in dem Sinn schon erledigt ist. Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit und dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.
Zum Antrag der Minderheit II: Mit Ihrem Ansatz, Herr Ständerat Schmid, würden Sie das Türchen, das der Bundesrat hier offen gelassen hat - er schreibt in der Botschaft, dass es eine Ausnahmeregelung sei, die restriktiv zu handhaben sei -, wirklich zu einem weit geöffneten Scheunentor ausbauen, indem Sie mit einer Generalklausel sozusagen ein Davor und ein Danach schaffen, im Sinne von "vor der Swissness-Vorlage" und "nach der Swissness-Vorlage". Das würde heissen, dass alles, was eben bereits vorher als Swissness angepriesen worden ist, auch weiterhin so angepriesen werden könnte. Mit dieser Grossvater-Klausel - es ist ja eben eine "Grandfather Clause" - würden Sie zwei Standards schaffen. Sie haben gesagt, dass man nachweisen müsse, dass etwas schweizerischer Herkunft sei. Gemäss dem Text Ihres Antrages muss aber nur nachgewiesen werden, dass etwas vor Ende 2011 auf dem Markt war. Das steht im Zusammenhang mit "nachweisbar". Dass etwas auf dem Markt war, ist, glaube ich, relativ einfach nachzuweisen.
Ich bitte Sie, im Sinne dessen, was gestern auch Herr Ständerat Bischof ausgeführt hat, dass Sie diesem Mehrwert, der durch die Marke Schweiz erzeugt wird, auch Sorge tragen. Wenn Sie jetzt sagen, alles, was vor 2011 auf dem Markt war und schweizerischer Herkunft war, entspreche jetzt einfach unbesehen weiterhin der Swissness, dann drücken Sie nicht nur ein Auge zu, sondern sind auch bereit, beide Augen zuzudrücken. So geht das einfach nicht auf. Das ist wirklich eine massive Schwächung der Marke [PAGE 1148] Schweiz. Es ist auch nicht einsehbar, warum eben alle Produkte vor 2011 plötzlich unbesehen weiterer Kriterien weiterhin die Marke Schweiz tragen dürfen.
Ich bitte Sie, beim Gesamtkonzept zu bleiben, bei der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben und die Anträge der Minderheit I und der Minderheit II abzulehnen.