Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2013-11-26
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-26
Wortprotokoll
Ich beginne mit den Parlamentsdiensten und der Bundesversammlung: Die Ausgaben im Budget 2014 der Bundesversammlung betragen rund 109 Millionen Franken. Davon entfallen rund 49 Millionen auf das Parlament und 59 Millionen auf die Parlamentsdienste. Die Schweiz übernimmt 2014 den Vorsitz in der OSZE und ist verpflichtet, die Herbstversammlung in Genf vom 2. bis 5. Oktober 2014 durchzuführen. Dies führt zu einem Mehraufwand von einer Million Franken. Ein Vergleich mit dem Voranschlag 2013 zeigt Folgendes: Die Totalausgaben des Parlamentes [PAGE 963] reduzieren sich 2014 um 615 000 Franken, dies bedingt durch den Wegfall des Kredites von 1,5 Millionen Franken für die Untersuchung von Insieme und durch den Zusatzaufwand von einer Million Franken für die obgenannte Durchführung der Herbstversammlung der OSZE. Der Totalaufwand der Parlamentsdienste erhöht sich um 685 000 Franken, dies wegen eines höheren Plafonds beim Personalaufwand, des nachträglich beantragten Mehraufwands für die Leistungen des Bundessicherheitsdienstes und durch die Leistungsverrechnung der zusätzlich vom BIT und von der EFV bezogenen Leistungen.
Dann komme ich zum Bundesrat: Hier findet sich eine Erhöhung von 200 000 Franken im Bereich der Ruhegehälter, weil mit einem höheren Aufwand gerechnet wird, da bisher nicht alle anspruchsberechtigten Magistratspersonen Ruhegehälter bezogen haben. Der Aufwand im Voranschlag 2014 beträgt total 17 631 000 Franken.
Zur Bundeskanzlei: Der Voranschlag sieht einen Aufwand von rund 62 Millionen Franken vor. Das bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Budget 2013 von 687 000 Franken. Dies ist auf eine zusätzliche Stelle in der Bundeskanzlei aufgrund von Entscheiden des Parlamentes zur Stärkung der Bundeskanzlei im Rahmen der Veränderungen im Zusammenhang mit der Regierungs- und Verwaltungsreform zurückzuführen. Zudem ergibt sich beim Datenschutzbeauftragten die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen aufgrund der Umsetzung von Artikel 59a der Verordnung über die Krankenversicherung sowie der Kontrolle der Datenannahmestellen und der Überwachung der Zertifizierung gemäss Artikel 11 des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Diese Bestimmungen halten fest, dass jeder Krankenversicherer für die Entgegennahme von Rechnungen des Typus DRG über eine Datenannahmestelle verfügen muss; so viel zu diesem Bereich.
Erlauben Sie mir, Herr Präsident, dass ich gleich mit den Gerichten fortfahre. Ich beginne mit dem Bundesgericht. Einem budgetierten Aufwand von 94 Millionen Franken steht ein Ertrag von 13 Millionen gegenüber. Beim Personal gibt es eine Erhöhung um 299 000 Franken oder 0,6 Prozent. Das Budget wurde auf der Basis von 278,6 Etatstellen erstellt. Inbegriffen sind 132 Stellen für Gerichtsschreiber. Darin inbegriffen sind fünf zusätzliche Stellen für Gerichtsschreiber, um die konstante Erhöhung des Arbeitsvolumens zu bewältigen. Beim übrigen Betriebsaufwand ergibt sich eine Erhöhung der Ausgaben um 235 000 Franken oder 4,1 Prozent wegen des im Jahre 2015 durch das Bundesgericht organisierten Kongresses der Association des Cours constitutionnelles ayant en partage l'usage du français (Accpuf). Dafür ist im Budget 2014 ein Betrag von 100 000 Franken eingestellt. Die Ausgaben für Kontroll- und Sicherheitsdienste erhöhen sich um 20 000 Franken und tragen damit den effektiven Kosten der vergangenen Jahre wie auch den geplanten Ausgaben Rechnung. Weiter erhöhen sich die Ausgaben für Transport um 65 000 Franken wegen der Erneuerung der Halbtaxabonnemente im Dezember 2014.
Ich komme zum Bundesstrafgericht. Hier haben wir einen budgetierten Aufwand von 15,4 Millionen und einen Ertrag von 800 000 Franken zu verzeichnen. Bei den Mietkosten zeigt sich eine Erhöhung um 480 000 Franken. Im Budget 2013 wurde noch davon ausgegangen, dass das Bundesstrafgericht im Frühling 2013 in die neuen Gebäude einziehen kann. Nun ist ja der Umzug erst im November erfolgt, und die Kosten sind entsprechend höher ausgefallen. Für die Strafverfahrenskosten wurde wie schon im Voranschlag 2013 eine Million eingesetzt. Die Budgetierung in diesem Bereich ist jedoch überaus schwierig, weil man nicht weiss, wie die Prozesse ausgehen und ob ein grosser Fall kommt.
Dann zum Bundesverwaltungsgericht: Hier zeigen sich im Voranschlag 2014 ein Aufwand von 83 Millionen und ein Ertrag von 3,7 Millionen Franken. Zur Entwicklung der Personalstruktur ist Folgendes auszuführen: Im Zuge des Umzuges nach St. Gallen hat das Bundesverwaltungsgericht zwölf neue Stellen für Gerichtsschreiber geschaffen, von denen acht wieder abgebaut wurden. Nun musste dieser Bereich wieder etwas erhöht werden. Im Hinblick auf die Testphase im Asylbereich wird das Bundesverwaltungsgericht in diesem Bereich mehr Gerichtsschreiber benötigen. Auch im Sozialversicherungsbereich wird wegen der Beschwerden zu den Spitaltarifen ein erhöhter Bedarf erwartet. Insgesamt wird die Anzahl jedoch gleich bleiben.
Beim Beratungsaufwand wird es mit Blick auf den übrigen Betriebsaufwand eine Steigerung der Kosten geben, weil bei der IV die benötigten Expertisen und Gutachten nicht mehr von der Vorinstanz geliefert werden und das Bundesverwaltungsgericht diese selber beschaffen muss. Ein grösserer Betrag ist für die Verbeiständung im Asylbereich vorgesehen. Neu bekommen ja alle Beschwerdeführer einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Das Bundesverwaltungsgericht rechnet hier mit einem zusätzlichen Mittelbedarf in der Höhe von etwa einer Million Franken. Insgesamt resultiert bei den Personalbezügen ein um 955 600 Franken geringerer Aufwand infolge der geringeren Geschäftslast und der Tatsache, dass der Lohn von Neueintretenden innerhalb der gleichen Lohnklasse in der Regel tiefer ist als der Lohn von Austretenden.
Ich komme zur Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft: Der Voranschlag bei der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft ist praktisch unverändert und entspricht im Wesentlichen dem Voranschlag 2013. Der Aufwand wird mit 903 900 Franken ausgewiesen. Die Hauptabweichung zum Voranschlag 2013 liegt im Bereich der Raummiete. Die Aufsichtsbehörde hat das bundeseigene Gebäude an der Effingerstrasse 43 infolge Eigenbedarfs des EDA kurzfristig verlassen und Büros in der Stadt beziehen müssen. Damit sind die Mietkosten um rund 20 000 Franken angestiegen. Der verwaltungsinterne Leistungserbringer DLZ Finanzen EFD, der für die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft Rechnung führt, verrechnet mit einer neuen Supportleistung ebenfalls höhere Kosten. Es ist deshalb bereits heute abzusehen, dass die Leistungen des EFD im Bereich Human-Resources-Kosten und IT-Kosten aufgrund einer neuen Vereinbarung zukünftig abgegolten werden müssen und damit das Budget der Aufsichtsbehörde belasten werden.
Zur Bundesanwaltschaft: Der Aufwand beträgt 60 Millionen Franken, was 7 Prozent oder 3,9 Millionen Franken mehr als im Voranschlag 2013 entspricht. Die Erhöhung begründet sich aus dem zusätzlichen Personalaufwand wegen des Grundlagenwechsels bei der Publica und wegen der zusätzlichen vier Stellen für den Bereich Optimierung. Damit will die Bundesanwaltschaft das Prinzip der Selbstverwaltung umsetzen und dann vier Stellen im Bereich Phishing schaffen. Diese neue Kompetenz wurde der Bundesanwaltschaft aufgrund fortgesetzter Rechtsprechung des Bundesstrafgerichtes zugewiesen. Insgesamt hat die Bundesanwaltschaft 11,8 Stellen mehr beantragt, hat aber im Gespräch mit der Aufsichtsbehörde auf 8 Stellen reduziert. Bei den Haft- und Untersuchungskosten steigt der Aufwand um 107 000 Franken auf 10 Millionen Franken an. Dies begründet sich mit dem ausserprozessualen Zeugenschutz. Bei den eingezogenen Vermögenswerten wird im Voranschlag 2014 kein Betrag mehr ausgewiesen. Im Voranschlag 2013 wurde noch eine Million Franken ausgewiesen. Der Grund ist, dass diese Position nicht mehr bei der Bundesanwaltschaft verbucht wird, sondern beim EJPD.
Zum Schluss komme ich noch zum Bundespatentgericht. Das Bundespatentgericht ist das erstinstanzliche Patentgericht des Bundes. Es tagt am Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Bundespatentgericht seine Infrastruktur zu Selbstkosten zur Verfügung und stellt das Personal zur Erfüllung der administrativen Hilfsarbeiten des Bundespatentgerichtes. Für den Voranschlag 2014 des Bundes werden ein Ertrag und ein Aufwand von 2,3 Millionen Franken budgetiert. Die Differenz zwischen dem Aufwand des Bundespatentgerichtes und dem Gebührenertrag wird vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum ausgeglichen, weshalb für die Rechnung des Bundes stets eine Null resultiert. [PAGE 964]
Ich beantrage Ihnen für diese Bereiche - Parlamentsdienste, Bundesversammlung, Bundesrat, Bundeskanzlei und Gerichte - die Zustimmung zum Voranschlag 2014.
[VS]