Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-12-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-12-11
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist sich sehr bewusst, dass ein funktionierendes Informatiksystem für die Sicherstellung der Fernmeldeüberwachung und damit auch für eine effiziente Strafverfolgung absolut zentral ist. Die Informatikmittel müssen zudem mit der rasanten Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schritt halten.
Der Bundesrat lässt sich vom EJPD über die schwierige Ablösung des bestehenden Informatiksystems laufend informieren. Um die Herausforderungen - es sind grosse Herausforderungen - gemeinsam zu meistern, arbeiten die beteiligten Akteure auf Initiative unseres Departementes jetzt im Lenkungsgremium Fernmeldeüberwachung zusammen. In diesem Lenkungsgremium sind erstens die Kantone, also die KKJPD, zweitens die Strafverfolgungsbehörden und drittens der Informatik- und Telekomsektor dabei, also alle, die hier beteiligt sind und zusammenarbeiten müssen.
Gemeinsam mit dem Lenkungsgremium hat das EJPD im Projekt Interception System Schweiz jetzt als Plan B ein Alternativsystem evaluiert und setzt dieses nun um. Es war ein schwieriger Prozess, und die Vorstellung, mit dem neuen System und dem Plan B sei jetzt alles besser, wäre naiv. Deshalb war es ganz wichtig, ich betone das hier, dass das EJPD auf einstimmige Empfehlung des Lenkungsgremiums Fernmeldeüberwachung hin am 20. September dieses Jahres den Neustart des Projekts Interception System Schweiz beschlossen hat. Es war ein einstimmiger Entscheid. Ich darf Ihnen sagen, dass sehr viel Arbeit nötig war, um in diesem Prozess wirklich zusammen voranzugehen. Sie kennen die Informatiksysteme - niemand weiss wirklich ganz genau, ob dann am Schluss alles so funktioniert, wie man sich das vorgestellt hat. Deshalb ist es wichtig, dass man sich Zeit nimmt und sich intensiv damit auseinandersetzt. Es ist auch wichtig, dass man in diesem Prozess, der schwierig bleiben wird, einen einstimmigen Entscheid gefällt hat.
Es wurde gesagt, dass das neue System nach heutiger Beurteilung Ende 2015 in Betrieb genommen werden kann. In der Zwischenzeit, darauf hat Herr Ständerat Niederberger richtigerweise hingewiesen, werden die Risiken des abzulösenden Systems laufend beurteilt, und die nötigen Massnahmen werden im Einvernehmen mit dem Lenkungsgremium ergriffen. Für den Übergang gibt es jetzt also auch eine intensive Zusammenarbeit im und mit dem Lenkungsgremium.
Ich bin der GPK des Ständerates dankbar. Sie hat sich sehr für diese schwierige Situation interessiert. Sie hat sich die nötige Zeit genommen, hat sich auch Informationen geben lassen. Es ist auch in unserem Interesse, dass die Aufsichtskommission diesen Prozess begleitet und nachvollziehen kann, welche Entscheide aufgrund welcher Kriterien wie gefällt worden sind.
Ich möchte noch etwas zu Ihrer dritten Frage sagen, Herr Ständerat Recordon, zum Entschädigungsmodell: Es war ja erwogen worden, die Entschädigungen zugunsten der Fernmeldedienstanbieterinnen ersatzlos aufzuheben; das hat man erwogen. Dieser Vorschlag wurde in der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Büpf im Jahr 2010 sehr stark kritisiert. Ich glaube, die Mitglieder der vorberatenden Kommission können Ihnen ziemlich ausführlich erzählen, wie widersprüchlich und unvereinbar die Positionen der verschiedenen Akteure sind und wie hier für die unterschiedlichsten Haltungen auch mit ziemlich viel Aufwand lobbyiert wird. Der Bundesrat hatte sich nach der Vernehmlassung zur Totalrevision des Büpf dafür entschieden, das aktuelle Entschädigungsmodell beizubehalten. Das hat der Bundesrat so festgehalten. Das Geschäft ist jetzt in Ihrer vorberatenden Kommission. Ich hoffe, dass Ihre vorberatende Kommission einen Weg findet, der den unterschiedlichsten und unvereinbaren Interessen in diesem Geschäft möglichst gerecht wird, denn am Schluss haben wir ein gemeinsames Ziel: Wir wollen eine effiziente Strafverfolgung, möglichst günstig, aber auch mit Unterstützung aller Betroffenen. Ich freue mich auf die Diskussion im Plenum. [PAGE 1141]