Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-12-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-12-11
Wortprotokoll
Das ist ein wichtiger Artikel. Ich habe es beim Eintreten gesagt: Immer wenn etwas passiert, wird wieder gefragt, ob denn niemand hingeschaut habe - jetzt habe dieser Herr oder diese Dame eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, oder man habe die Aufenthaltsbewilligung verlängert; dabei sei es doch offensichtlich gewesen, dass die Integration überhaupt nicht funktioniert habe. Dann ärgert man sich und verlangt, dass das Ausländerrecht wieder verschärft wird. Hier sagen Sie nun: Wenn es darum geht, Aufenthaltsbewilligungen zu erteilen oder zu verlängern, erfolgt das in Abhängigkeit vom Integrationsverlauf.
Bezüglich der Kritik vonseiten der Kantone, die Herr Ständerat Engler erwähnt hat, gibt es vielleicht ein kleines Missverständnis. In einem ersten Entwurf, den wir zu diesem Gesetz gemacht haben, war vorgesehen, dass die Kantone immer und in jedem Fall automatisch die ganze Integrationsprüfung vornehmen müssten. Dagegen haben die Kantone rebelliert. Sie sagten, wenn man diesen Automatismus flächendeckend verlange, sei das für sie zu viel Aufwand, das sei nicht mehr verhältnismässig in Bezug auf das, was man damit erreichen könne. Aufgrund des Kontakts mit den Kantonen - ich habe Ihnen gesagt, für diese Vorlage wurde intensiv mit den Kantonen zusammengearbeitet - haben wir entschieden, den Absatz so zu formulieren, dass die Integration der betreffenden Person bei der Erteilung und der Verlängerung der Bewilligung "berücksichtigt" wird. Sie kann also nicht nur berücksichtigt werden, sondern sie wird berücksichtigt. Damit gibt es eine Verbindlichkeit, die weiter geht als das, was wir heute haben; gleichzeitig ist es aber nicht flächendeckend eine automatische Überprüfung in jedem einzelnen Fall. Damit haben wir mit den Kantonen einen Weg gefunden, der für die Sache einen echten Fortschritt bringt, gleichzeitig aber die Kantone nicht überfordert oder sie in eine Situation bringt, wo der Aufwand nicht mehr gerechtfertigt wäre. Diese Formulierung wird von den Kantonen mitgetragen. Die Kritik, die es gab, bezog sich auf einen ersten Entwurf, den wir aber aufgrund der Rückmeldungen der Kantone entsprechend angepasst haben.
Damit man uns und Ihnen nicht mehr den Vorwurf macht, man habe nicht hingeschaut, bitte ich Sie, gerade bei dieser Bestimmung den Beweis dafür zu erbringen, dass Ihnen Verbindlichkeit bei der Integration wichtig ist; dass es Ihnen wichtig ist, dass man im Moment, wo Bewilligungen erteilt oder verlängert werden, hinschaut, und zwar genau hinschaut.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützen.