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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2010-12-09

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-09

Wortprotokoll

Grundsätzlich sind natürlich Kinder im Jugendstrafrecht gar nicht straffähig, das ist überhaupt kein Problem. Es geht ja hier um die Strafminderung bei psychisch kranken Menschen und bei Menschen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Von daher gesehen ist zu sagen: Wenn sie fähig sind, überhaupt ein so grausames Delikt auszuüben, dann sollten sie auch fähig sein, eine Strafe zu empfangen. Wenn sie nämlich so schwer behindert sind oder so schwer psychisch gestört sind, sind sie wahrscheinlich nicht in der Lage, ein so schweres Delikt zu verüben. Sonst sollen sie eben auch für das hinstehen, was sie gemacht haben.

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