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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-09

Wortprotokoll

Die WAK des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 22. November 2010 eine weitere Anpassung in Bezug auf die Motion der FDP-Fraktion vorgenommen und beantragt nun ihrem Rat, ein Kommissionspostulat anzunehmen.

Der Bundesrat wehrt sich nicht gegen den geänderten Motionstext, und er wehrt sich auch nicht gegen das Kommissionspostulat. Ich möchte Ihnen kurz ein paar Ausführungen zu den Fragen machen, die sich hier stellen: Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Forschung und Entwicklung eine zentrale Bedeutung für die Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit eines Landes haben. Er unterstützt denn auch die Forschungsprojekte, die zwischen Wirtschaft und Wissenschaft stattfinden. Wir unterstützen diese aktiv; aktuell tun wir das mit ungefähr 100 Millionen Franken pro Jahr. Laufende Ausgaben für Forschung und Entwicklung können in der Schweiz als Geschäftsaufwand verbucht werden. Es ist nicht so, dass das heute nicht berücksichtigt wird. Diese Ausgaben wirken sich damit steuervermindernd aus. Diese Regelung ist im Übrigen auch im Ausland verbreitet. Das geltende Steuerrecht sieht auch vor, dass jedes Unternehmen für die künftige Forschung und Entwicklung und für entsprechende Aufträge an Dritte eine Rückstellung bis zu 10 Prozent des steuerbaren Gewinns, jedoch höchstens bis zu einer Million Franken machen kann.

In der vom Bundesrat abgelehnten ursprünglichen Motion wurden verschiedene Vorschläge gemacht bzw. Möglichkeiten aufgezeigt. Ein Vorschlag ist die Steuervergünstigung durch Inputförderung. Eine solche Steuervergünstigung stellt eine indirekte Subventionierung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit in einem Unternehmen dar. Wir haben Kenntnis von Erfahrungen aus dem Ausland, die zeigen, dass das nur einen relativ geringen Effekt hat. Dazu kommt noch, dass es Mitnahmeeffekte auslösen kann, da Unternehmen ein ureigenes geschäftliches Interesse haben, in solchen Fällen an Forschung und Entwicklung teilzuhaben, um damit dann auch Profite erzielen zu können.

Ein weiterer Vorschlag der Motion, die wir abgelehnt haben, war eine Steuervergünstigung durch Outputförderung. Eine solche besteht in einer bevorzugten Besteuerung von Erträgen aus Immaterialgüterrechten. Eine solche Massnahme erweist sich als zu wenig zielführend, das sieht man heute schon; sie ist zu wenig zielgerichtet. Es würden nicht nur Immaterialgüterrechte darunterfallen, welche die Unternehmen selber entwickeln, sondern auch solche, die Unternehmen von Dritten erworben haben. Hinzu kämen auch hier bedeutende Mitnahmeeffekte. Solche Massnahmen wären also nicht effizient.

Schliesslich wurde ein Mehrfachabzug, das sogenannte Box-System, zur Diskussion gestellt. Das ist eine neue Besteuerung je nach der Quelle der Einkünfte. Dies würde das Steuersystem zusätzlich verkomplizieren und widerspricht dem Anliegen von uns allen, das Steuersystem einfacher zu machen. Mit der Unternehmenssteuerreform III wollen wir ja Vereinfachungen einführen. Mit der Unternehmenssteuerreform III schlagen wir Ihnen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei der Konzernfinanzierung, die Neugestaltung des Beteiligungsabzugs bei den juristischen Personen und die Anpassung bei der Besteuerung von Holding- und Verwaltungsgesellschaften vor. Sie sehen also, dass in diesem Bereich bereits etwas läuft.

Das sind grosse Aufwendungen; die Unternehmenssteuerreform III wird den Bund, wenn sie so umgesetzt wird, ungefähr 500 Millionen Franken pro Jahr kosten. Wenn jetzt noch die Steuervergünstigungen aufgrund der Motion dazukommen würden, wären es über 800 Millionen Franken. Ich sage Ihnen das, um Ihnen aufzuzeigen, wie komplex die ganze Geschichte ist. Wir sind aber selbstverständlich bereit, einen Bericht zu erstellen und Ihnen darin die Auswirkungen aufzuzeigen.