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Graber Konrad · Ständerat · 2010-09-15

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-15

Wortprotokoll

Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen seiner rechtlichen und politischen Möglichkeiten alles zu unternehmen, damit die vom Stab Fund der Schweizerischen Nationalbank übernommenen UBS-Aktiven erst nach vollständiger Erfüllung von Empfehlung 19 des GPK-Berichtes vom 30. Mai 2010 an die UBS zurückgeführt werden.

Ich war mir beim Verfassen dieser Motion sehr wohl bewusst, dass die rechtlichen Möglichkeiten eingeschränkt sind, deshalb habe ich auch formuliert: "im Rahmen seiner rechtlichen und politischen Möglichkeiten". Der Bundesrat hat sich bei seiner Antwort jetzt allerdings allein auf das Verhältnis zur Schweizerischen Nationalbank bezogen. Dies stellt aus meiner Sicht nur einen der Wege dar. Der Bundesrat äussert sich überhaupt nicht zu einer Möglichkeit vis-à-vis der UBS. Mit der UBS steht er ja hoffentlich im Zusammenhang mit Empfehlung 19 in Kontakt, und gegenüber der UBS hat er zumindest politische Möglichkeiten, den erforderlichen Druck für die Umsetzung von Empfehlung 19 auszuüben.

Kurz zum Verhältnis zur Schweizerischen Nationalbank: Die rechtlichen Bedenken, die der Bundesrat im letzten Absatz formuliert, kann ich teilweise nachvollziehen. Tatsächlich darf die Nationalbank gemäss Artikel 6 des Nationalbankgesetzes weder Weisungen einholen noch Weisungen entgegennehmen. Zwischen einer politischen Auffassung, wie sie in der Motion zum Ausdruck kommt, und einer Weisung, wie sie gemäss Artikel 6 des Nationalbankgesetzes nicht zulässig ist, bestehen aber doch grosse Unterschiede. Zudem ist der Gesprächspartner in dieser Angelegenheit, ich betone das nochmals, nicht nur die Schweizerische Nationalbank, sondern insbesondere auch die UBS.

Ohne mich in die Geschäftspolitik der Schweizerischen Nationalbank einmischen zu wollen, gehe ich doch davon aus, dass die Stossrichtung dieser Motion voll auf der Linie der Schweizerischen Nationalbank liegt, ja liegen muss. Eine Hauptaufgabe der Schweizerischen Nationalbank besteht ja in der Wahrung der Stabilität des Finanzplatzes. Stabilität des Finanzplatzes ist aber nur zu erreichen, wenn auch die grossen Player wie UBS und CS die für das Bankengeschäft zentrale Glaubwürdigkeit besitzen. Sowohl die Verweigerung der Decharge-Erteilung anlässlich der letzten Generalversammlung durch die Aktionäre, also die Eigner, wie auch Empfehlung 19 der GPK weisen darauf hin, dass sowohl die Eigner, also die Aktionäre, als auch die Politik die Auffassung vertreten, dass ohne bankinterne Aufarbeitung der begangenen Fehler die für das Bankgeschäft zentrale Glaubwürdigkeit nicht zurückgewonnen werden kann. Vor einer, wie ich hoffe, unabhängigen und transparenten Aufarbeitung wäre es deshalb nicht zu verantworten, die UBS wieder vollständig in die Freiheit zu entlassen. Ohne in die Politik der Schweizerischen Nationalbank eingreifen zu wollen, bin ich überzeugt, dass dies die Verantwortlichen der Schweizerischen Nationalbank auch so sehen werden. Mit dieser Motion wollte ich auch, losgelöst von sämtlichen rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten, eine Diskussion darüber auslösen.

Dass sich die Schweizerische Nationalbank und die UBS zurzeit einig sind, auf eine Rückführung der erwähnten Aktiven zu verzichten, vermag einige von uns wohl doch etwas zu überraschen: Noch im letzten Quartal des letzten Jahres forderte der CEO der UBS in einer Kommissionsanhörung ziemlich lautstark einen Rückkauf. Der damalige Vizepräsident und heutige Präsident der Schweizerischen Nationalbank hingegen vertrat damals die Ansicht, dass die UBS zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in der Lage sei, einen solchen Rückkauf zu verkraften. Heute hat sich die Situation für die UBS zwar verbessert; offensichtlich ist man sich in der Bankspitze aber bewusst geworden, dass ein Rückkauf von solchen toxischen Papieren für das hinterlegte Eigenkapital eine grosse Erhöhung bedeuten würde, und nimmt wahrscheinlich deshalb Abstand von entsprechenden Forderungen. Aber dies könnte sich natürlich in Kürze wieder ändern. Ich gehe davon aus, dass sich im Stab Fund im Augenblick noch besonders schwierig veräusserbare Produkte befinden, so quasi die hochtoxischen Stoffe, die eine besonders hohe Kapitalhinterlegung erfordern.

Der Bundesrat will gemäss Aussage der Bundespräsidentin bis Ende September - die GPK hat ja verlangt, es müsse auf Ende Jahr sein, das ist also beschleunigt - zu sämtlichen Empfehlungen der GPK Stellung nehmen. Die GPK-Vorstösse werden in dieser Session bereits behandelt. Das ist erfreulich. Bezüglich Empfehlung 19 wurde es in der Zwischenzeit aber erstaunlich ruhig. Ich erinnere auch daran, dass das damalige Rettungspaket für die UBS, das Stabilisierungspaket, wie es der Bundesrat nannte, ausser dem Stab Fund auch das Teilpaket der Wandelanleihe beinhaltete. Es ist also nicht nur die Schweizerische Nationalbank, die hier involviert ist, sondern auch der Bund im engeren Sinne. Auch wenn diese Wandelanleihe nun zurückbezahlt [PAGE 814] ist, mit Gewinn, wie wir heute Morgen wieder gehört haben, ändert dies nichts am Umstand, dass die Intervention des Staates sehr massiv war und über die Nationalbank auch heute noch ist.

Wenn ich eine Gesamtbetrachtung des Pakets mache, bin ich der Auffassung, dass es sich hier auch rechtfertigt, eine politische Auseinandersetzung in der Schlussphase zu führen. Ich hoffe, dass es sich um die Schlussphase dieser Auseinandersetzung handelt und dass man sich jetzt wirklich der Umsetzung dieser Empfehlung 19 annimmt. Die UBS hat ja vorerst medienmässig positiv auf die Umsetzung reagiert. Der Ankündigung sind aber, wie ich es wahrnehme, bis jetzt keine Taten gefolgt. Wenn eine unabhängige Expertengruppe tatsächlich eingesetzt werden soll, müsste diese aus meiner Sicht bereits bestellt sein oder in den nächsten Tagen bestellt werden.

Ich bin enttäuscht, dass der Bundesrat sich in seiner Beantwortung dieser Motion nur auf rechtliche Punkte stützt und sich politisch nicht äussert. Ich wende mich deshalb jetzt noch kurz an Bundesrat Merz mit der Frage, ob er etwas zum Stand der Umsetzung dieser zentralen Empfehlung 19 sagen kann. Ist die Ruhe um diese Empfehlung 19 ein gutes Zeichen? Steht der Bundesrat diesbezüglich mit der UBS in Kontakt? Setzt der Bundesrat sich dafür ein, dass dieses Expertengremium eingesetzt wird, das sich ja in diesem Fall aus Fachleuten und nicht, wie es vom UBS-Verwaltungsratspräsidenten einmal gesagt wurde, aus Historikern zusammensetzen sollte? Unternimmt man in dieser Frage etwas? Das sind zentrale Fragen, und ich bitte Herrn Bundesrat Merz, sich dazu noch zu äussern, oder in den Worten der Motion: Unternimmt der Bundesrat alles politisch und rechtlich Mögliche, um die vollständige Erfüllung dieser Empfehlung 19 zu erreichen?

Wenn der Bundesrat betreffend Umsetzung von Empfehlung 19 mit der UBS in Kontakt steht, würde ich erwarten, dass er dabei die UBS mit dieser Motion konfrontiert. Sie ist Ausdruck davon, dass ein grosser Teil des Ständerates die UBS nun auffordert, dieser Empfehlung 19 nachzukommen; sie soll auch die Position des Bundesrates in entsprechenden Verhandlungen stärken.

Weil wir heute noch zu wenig über die Umsetzung dieser Empfehlung 19 wissen, bitte ich Sie, die Motion anzunehmen. Wenn Empfehlung 19 dann ernsthaft umgesetzt wird, hat die Motion ihren Zweck erfüllt, sodass sie nicht weiterverfolgt werden muss; sie kann folglich vom Nationalrat ad acta gelegt werden. Bis zur Wintersession werden wir dann aber bestimmt Bescheid wissen. Es kommt daher einem Akt politischer Klugheit gleich, die Motion vorerst anzunehmen. Ich bitte Sie dementsprechend um Unterstützung.