Lexipedia

Maissen Theo · Ständerat · 2010-09-15

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-15

Wortprotokoll

Beide Motionen befassen sich mit dem Umgang mit der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Die Stossrichtung ist unterschiedlich.

Mit der Motion Cassis soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Person zu bezeichnen, die in der Bundesverwaltung für die Förderung der italienischen Sprache zuständig ist und für eine angemessene Vertretung der italienischsprachigen Minderheit zu sorgen hat. Der Nationalrat hat diese Motion am 19. März 2010 angenommen. Wir haben hier in diesem Rat die gleichlautende Motion Lombardi 09.4331 bereits am 17. März dieses Jahres angenommen.

Wir haben in der Sitzung der WBK vom 30. August 2010 bezüglich dieser Motion Folgendes zur Kenntnis genommen:

1. Das Sprachengesetz ist auf den 1. Januar und die zugehörige Verordnung auf den 1. Juli dieses Jahres in Kraft gesetzt worden.

2. Seit diesem Datum ist ein Delegierter für Mehrsprachigkeit im Amt. Das entspricht Artikel 8 der Sprachenverordnung. [PAGE 810]

Aus der Sicht der WBK ist nun allerdings festzuhalten, dass dieser Delegierte für Mehrsprachigkeit nicht nur für Angehörige der italienischen Sprache zuständig ist. Dieser Delegierte befasst sich mit der Mehrsprachigkeit generell, insbesondere natürlich mit den lateinischen Sprachgemeinschaften, also den Angehörigen der Minderheitensprachen, das sind Französisch, Italienisch und auch Rätoromanisch. Wir haben deshalb festgestellt, dass diese Motion formell erfüllt ist. Wir möchten sie trotzdem - auch im Sinne des Bundesrates - zur Annahme empfehlen. Wir möchten nicht die Vermutung aufkommen lassen, dass wir inhaltlich gegen diese Motion seien. Diese Motion kann dann im nächsten Jahr als erfüllt abgeschrieben werden.

Kurz zur Motion de Buman: Sie datiert vom 19. März dieses Jahres. Der Bundesrat wird darin aufgefordert, Massnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass alle Kadermitglieder der Bundesverwaltung neben der Muttersprache eine zweite Amtssprache des Bundes beherrschen sowie eine dritte zumindest verstehen. Wenn künftige Kadermitglieder diese Bedingung nicht erfüllen, bekommen sie eine Frist von einem Jahr, um diese Lücke zu schliessen.

Nun ist am 1. Juli dieses Jahres, wie bereits erwähnt, die Sprachenverordnung in Kraft getreten. Genau das, was in der Motion verlangt wird, wird in Artikel 6 geregelt. Wir können deshalb auch hier sagen, dass diese Motion an sich erfüllt ist. Wir möchten aber im gleichen Sinn dennoch ihre Annahme empfehlen, weil das Anliegen gerechtfertigt ist. Man kann die Motion dann aber als erfüllt abschreiben.

Nun muss ich zu dieser Motion noch eine Ergänzung machen. Wir haben in der WBK nicht darüber diskutiert, weil uns dieser Aspekt im Moment der Diskussion nicht bewusst war. Es geht um die Frage der Sprachkenntnisse der Angehörigen der beiden ETH und der Forschungsanstalten. Mir wurde diese Problematik zwei Tage nach der WBK-Sitzung bewusst. Ich war in der Forschungsanstalt Birmensdorf, also der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft. Sie feierte am 2. September 2010 ihr 125-jähriges Bestehen. Ich habe dort festgestellt, dass zwei der vier Forschungsanstalten der ETH heute von einer Direktorin bzw. einem Direktor aus Amerika geleitet werden. Man könnte nun aufgrund der Motion meinen, dass Personen wie diese beiden die Bedingung erfüllen müssten, neben ihrer Muttersprache Englisch drei Landessprachen der Schweiz zu verstehen und zwei zu sprechen. Man muss sehen, dass es da auch um mögliche künftige Professoren geht, dass es allenfalls um Mitglieder des ETH-Rates geht, wo wir bezüglich sprachlicher Voraussetzungen keine Abschottung wollen. Wir haben und brauchen im ganzen Lehr- und Forschungsbereich auf Stufe Hochschule internationale Einflüsse im positiven Sinn. Ich möchte deshalb darauf hinweisen, dass in Artikel 6 Absatz 1 der Sprachenverordnung ausdrücklich festgehalten ist: "Die Verwaltungseinheiten, mit Ausnahme derjenigen, die dem Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen angehören, sorgen dafür, dass ..." Dann folgen die sprachlichen Bedingungen. Ich halte dies hier fest, damit nicht das Missverständnis aufkommen kann, mit der Annahme der Motion möchte man, dass die Ausnahme, die der Bundesrat bezüglich der ETH vorgesehen hat, nicht mehr gilt.

Im Übrigen empfiehlt die Kommission wie gesagt die Annahme beider Motionen.