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Marti Werner · Nationalrat · 2001-09-19

Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-19

Wortprotokoll

Unsere Minderheit beantragt Ihnen, den Verpflichtungskredit auf 420 Millionen Franken zu reduzieren. Dazu will ich Ihnen folgende Gründe darlegen: Sie haben nun Eintreten beschlossen, und zwar nach einer der nun bald üblichen Debatten bei Rüstungsprogrammen, die einerseits ins Grundsätzliche gehen, andererseits aber die entsprechenden Schlussfolgerungen aus dem Grundsätzlichen dann nicht ziehen und mit immer knapper werdendem Mehr danach zu einem Eintretensentscheid führen. Wenn sich die Zuwachsraten linear fortsetzen, Herr Bundesrat Schmid, wird es in einem Jahr oder in zwei Jahren - sofern die Grundsatzdebatte nicht endlich einmal geführt wird und endlich gesagt wird, in welche Richtung es geht - wirklich knapp werden.

Nachdem wir nun aber Eintreten beschlossen haben - ich interpretiere das auch im Sinne eines deklaratorischen Ja zu unserer Armee, vielleicht etwas überspitzt formuliert nach dem Motto "Wir haben eine Armee, wir stehen zu dieser Armee, und deshalb brauchen wir auch jährlich ein Rüstungsprogramm" -, können wir dieses Geschäft nun im Einzelnen [PAGE 1050] sachlich und auch nüchtern betrachten. Ich denke, dass diese Sachlichkeit und Nüchternheit auch dem Stil unseres Verteidigungsministers entspricht. Da möchte ich Ihnen, Herr Bundesrat Schmid, ein Kompliment machen, wie Sie letzte Woche informiert und reagiert haben. Ich habe dies als wohltuend und situationsgerecht empfunden.

Nun zum Rüstungsprogramm: Dieses Rüstungsprogramm enthält ja keine strategische Neuausrichtung, sondern beinhaltet grösstenteils Modernisierungsbeschaffungen, und wir können nun - und müssen auch - beurteilen, ob diese Beschaffungen aufgrund der sicherheitspolitischen Lage notwendig sind. Wir müssen dabei - von dem auch von unserem Verteidigungsminister in der Eintretensdebatte dargelegten Konzept der Aufbaufähigkeit ausgehend - beurteilen, ob mit diesen Neuanschaffungen Kernkompetenzen erhalten werden und ob bei Veränderung der Lage respektive der Vorwarnzeit zeitgerecht gehandelt werden kann.

1. Wenn ich diesen Massstab zugrunde lege, dann fällt bei dieser Prüfung als Erstes das Kreditbegehren für Munition der Lenkwaffe Mark 2 des Systems Rapier durch, und es fällt auch - das ist eigentlich der Hauptbrocken - das Kreditbegehren für die intelligente 15,5-cm-Munition der Artillerie durch.

Im Gegensatz zu normalen Munitionsbeschaffungen können diese Munitionsbeschaffungen nicht im Ausbildungsfall eingesetzt werden, sondern kommen erst im Ernstfall - d. h. als Mittel bei einer konventionellen Auseinandersetzung - zum Einsatz. Gehen wir nun von einer Vorwarnzeit von 15 Jahren aus, dann bedeutet das nichts anderes, als dass diese Munition, die wir heute anschaffen, während 15 Jahren nicht zum Einsatz kommt, und in 15 Jahren - da besteht auch, denke ich, plus oder minus Übereinstimmung - ist diese Munition veraltet, muss ersetzt und liquidiert werden, mit anderen Worten: Wir schaffen Munition an, mit der wir an und für sich nichts anderes machen können, als sie zu lagern und schlussendlich zu liquidieren. Wenn ich hier noch die Frage der Kernkompetenz aufwerfe, dann gehört es sicher nicht zur Kernkompetenz der Armee, Munition zu lagern und dann zu liquidieren. Unter diesem Gesichtspunkt brauchen wir diese Munition nicht.

Das hauptsächlichste Gegenargument lautet: Wenn wir diese Munition heute nicht beschaffen, dann können wir sie auch nicht beschaffen, wenn sich die Situation ändert. Dem ist Folgendes entgegenzuhalten: Im Rahmen der immer komplexer werdenden Rüstungsindustrie werden wir unsere Beschaffung auch bei veränderten sicherheitspolitischen Verhältnissen in Zusammenhang mit dem Ausland machen müssen. Dies werden wir insbesondere auch deshalb tun müssen, weil beispielsweise unsere eigene Munitionsindustrie bereits derart eng mit dem Ausland verflochten ist, dass wir auch bei der Grundbeschaffung auf das Ausland angewiesen sind. Ich denke an die frühere Pulverfabrik Wimmis, die heute als Nitrochemie AG firmiert und eine Minderheitstochter der deutschen Rheinmetall ist.

2. Zu den Bergepanzern: Hier beantragen wir Ihnen eine Kürzung unter dem Gesichtspunkt der Kernkompetenz. Wir sind der Auffassung, dass man bei den Bergepanzern nicht wieder die gleichen Fehler machen muss wie bei den übrigen Panzergeschäften, indem man zu viele Geräte anschafft. Zehn Geräte genügen. Das würde für fünf Bataillone à zwei Bergepanzer genügen. Die können eingesetzt werden, um die Leos zu bergen. Für die Bergung übriger, leichterer Panzer können die Leoparden, über die wir in genügender Anzahl verfügen, verwendet werden.

3. Zu den Überwachungssystemen: Hier beantragen wir, dass statt acht Systeme lediglich fünf angeschafft werden. Wenn man davon ausgeht, dass dabei höchstens zwei auf einmal im Ausland eingesetzt werden können - nach Auffassung der SVP werden gar keine im Ausland eingesetzt werden -, würden nach unserer Auffassung dann noch zwei im Inland verbleiben, und wir hätten noch eines als Reserve. Das sind also heute genügend Geräte für den Einsatz und auch, um Erfahrungen zu sammeln.

Wenn wir diese Positionen zusammenzählen, dann reduziert sich das Rüstungsprogramm um 560 Millionen auf die beantragten 420 Millionen Franken. Ich ersuche Sie, in diesem Sinne zu entscheiden. Sie gehen dabei keinerlei Risiken ein. Sie haben die genau gleiche Risikosituation, wie wenn Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat folgen. Sie haben aber das bedeutend bessere Preis-Leistungs-Verhältnis, weil Sie für dieses Risiko eine um 560 Millionen Franken reduzierte Prämie bezahlen müssen.