Maissen Theo · Ständerat · 2010-12-17
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-17
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage geht es um eine Änderung der Bundesverfassung. Die Bundesverfassung soll in Artikel 80 geändert werden; es geht um die neue Bestimmung betreffend den Schutz des Menschen vor Verletzungen durch Tiere, die vom Menschen gehalten werden. Es soll eine Kompetenznorm geben, wonach der Bund in diesem Bereich Regelungen erlassen kann.
Nun muss man die Geschichte dieses Verfassungsartikels sehen. Der Verfassungsartikel wurde im Hinblick darauf erarbeitet, dass ein Hundegesetz erlassen werden soll. Nun ist ja, wie Sie wissen, das Hundegesetz im Nationalrat abgelehnt worden, allerdings ohne dass deswegen die Grundfesten der Eidgenossenschaft erschüttert worden wären. (Heiterkeit) Es stellt sich nun aber die Frage, ob es Sinn macht, einen Verfassungsartikel zu kreieren und in die Volksabstimmung zu bringen, wenn gar kein Gesetz vorgesehen ist, das sich auf diesen Verfassungsartikel stützen würde.
Die WBK hat in diesem Sinne darüber beraten. Ich habe den Auftrag, Ihnen die Erklärung der WBK abzugeben: Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung - wir haben mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden -, dass es keinen Sinn macht, diesen Verfassungsartikel zu verabschieden und in die Volksabstimmung zu bringen.
Im Namen der Mehrheit der WBK erlaube ich mir, Ihnen zu empfehlen, dieses Geschäft in der Schlussabstimmung abzulehnen.
[VS]