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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-16

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, diese Minderheitsanträge abzulehnen.

Was war eigentlich der Ursprung des NFA, die Zielsetzung dieser ganzen Übung? Das Ziel war es, den Kantonen zweckfreie Ausgleichsbeiträge zukommen zu lassen, die Kantone in bestimmten Bereichen in ihrer Eigenverantwortung tätig werden zu lassen, sodass sie verpflichtet sind, finanzielle Mittel dort einzusetzen, wo es den Bedürfnissen ihrer Einwohner entspricht. Wenn wir über vom Bund definierte Mindeststandards diskutieren, müssen wir uns ernsthaft fragen, ob wir in der Bundesverfassung überhaupt eine Grundlage dafür haben. Die Bundesverfassung regelt ja die Aufgaben, die der Bund hat, ganz klar, und dort, wo es keine Regelungen gibt, ist die Zuständigkeit bei den Kantonen. Wenn Sie jetzt über solche Mindeststandards sprechen, stellt sich die Frage: Müsste man es, wenn man es wollte, in der Bundesverfassung regeln? Heute, meine ich, hätten wir keine genügende Grundlage.

Im Übrigen gilt zum Glück in unserem Staat das Subsidiaritätsprinzip: Jede Ebene soll die Aufgaben erfüllen, die sie vor Ort am besten erfüllen kann; das ist gerade auch für den NFA typisch. Verschiedene Leistungen, die Sie heute in diesem Zusammenhang erwähnt haben, sind typische Kantons- oder sogar Gemeindeaufgaben. Es gibt gemäss Bundesverfassung heute keinen Anspruch auf eine Grundversorgung in einem ganz bestimmten, einheitlichen Rahmen. Die Bundesverfassung spricht von einer Grundversorgung, die jedem Bürger in vergleichbarer Weise zukommen soll, aber sie regelt die Grundversorgung nicht, sondern jeder hat einfach Anspruch auf dieselbe Leistung im Kanton. Die Unterschiedlichkeit bei den Stipendien wurde angesprochen. Wenn Sie nun hingehen und das vereinheitlichen möchten, weise ich Sie darauf hin, dass Sie das ganze System in einem Kanton anschauen müssen: Es beginnt bei der Alimentenbevorschussung, die zum Teil ganz unterschiedlich geregelt ist; unterschiedlich geregelt sind weiter die individuellen Prämienverbilligungen bei der Krankenversicherung, nach denen in verschiedenen Kantonen Kinder, Jugendliche und Studenten von vergünstigten Prämien profitieren; unterschiedlich geregelt ist auch die Frage der ausserfamiliären Kinderbetreuung und der Strukturen, die für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stehen. Ich möchte damit sagen: Wenn Sie irgendwo in das System eingreifen, das wir heute haben und das vorsieht, dass im Grundsatz die Kantone ihre Bedürfnisse bestimmen und finanzieren, dann löst das eine ganze Spirale aus.

Im Sinne des Föderalismus, den wir mit dem NFA ja eigentlich unterstützen und stärken möchten, bitte ich Sie, nicht in das System einzugreifen und diese Minderheitsanträge abzulehnen.