AB 142239
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-16
Wortprotokoll
Mit diesem Minderheitsantrag bitten wir Sie, die Zielsetzungen des Finanzausgleichs um den Begriff der Mindeststandards für kantonale Leistungen zu ergänzen.
Durch Mindeststandards soll das Risiko des Leistungsabbaus aufgrund des NFA und des damit zusammenhängenden Steuerwettlaufs verringert werden. Mit solchen Mindeststandards soll eine minimale Rechtsgleichheit für unsere Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden, ob sie nun in einer Stadt, am See, auf einem Hügel, wie ich, oder in den Bergen wohnen, ob sie nun im Westen, im Osten, im Norden oder im Süden wohnen. Es soll verhindert werden, dass die Tiefsteuerbelastung zur Haupttriebfeder des Systems wird. Es soll verhindert werden, dass ressourcenschwache Kantone die Steuern senken und gleichzeitig Leistungen abbauen. Es soll verhindert werden, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ihre Ansprüche auf rechtsgleiche Behandlung - immerhin eines der wesentlichsten Grundrechte in unserer Verfassung - ins Kamin schreiben müssen, nur weil der Kanton, in dem sie wohnen, Steuern senkt, weil er aufgrund mangelnder Ressourcen Leistungen senkt oder aus anderen Gründen den Service public im Vergleich zu anderen Kantonen, insbesondere zu Nachbarkantonen, aushöhlt.
Der Finanz- und Lastenausgleich will gemäss Gesetz die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung verringern. Dieses Ziel ist, wie wir festgestellt haben, noch nicht erreicht, und in jedem Fall, auch in der Zukunft, darf diese gesetzliche Zielsetzung nicht auf Kosten der Leistungen und der Rechtsgleichheit für unsere Bürgerinnen und Bürger geschehen. Bei der Bildung und den Sozialaufgaben beispielsweise, die vollständig an die Kantone übertragen wurden, sollen Standards definiert werden. Es soll verhindert werden, dass ein Leistungsgefälle entsteht bzw. dass die Leistungen immer mehr auseinanderklaffen.
Diese Leistungsstandards sind gemäss dem zweiten Teil des Minderheitsantrages zu Artikel 6 Absatz 2 des Filag vom Bund zusammen mit den Kantonen zu definieren. Das ist nichts Zentralistisches, das ist nichts ungeheuer unschweizerisch Interventionistisches, das ist ein Instrument, das in bestimmten Bereichen bereits praktiziert wird und auch greift.
Wir stellen fest, dass es gerade in der Bildung zu wenig Standards gibt. Zu gross sind beispielsweise die Ungleichheiten bei Stipendien und Schulgebühren. Nehmen wir die Stipendien, deren kantonale Unterschiede und deren realer Rückgang in der Gesamtsumme pro Jahr ja auch Anlass für die eidgenössische Stipendien-Initiative sind: Nicht nur die Beträge klaffen auseinander. Der Gesamtdurchschnitt pro Stipendium pro Jahr beträgt im Kanton Zürich 7652 Franken, im Kanton Neuenburg 3238 Franken - weniger als die Hälfte. Ein anderes Beispiel sind die Stipendien bei Fach- und pädagogischen Hochschulen. Im Kanton Waadt sind es durchschnittlich 9792 Franken pro Jahr, im Kanton Wallis durchschnittlich 4039 Franken pro Jahr. Wenn ich im Wallis wohne, erhalte ich als junge Person weniger als die Hälfte eines Stipendiums, das ich im Kanton Zürich erhielte, obwohl ich vielleicht auch an der ETH oder an der Universität [PAGE 445] Zürich studiere, wie das Bürgerinnen und Bürger des Kantons Zürich tun. Auch die sehr unterschiedlichen Vergabekriterien und Alterslimiten behindern die Stipendienberechtigung und schmälern dadurch die Rechtsgleichheit unserer Jugendlichen und jungen Erwachsenen beträchtlich.
Sie können uns nicht entgegenhalten, dass das nicht systemkonform sei. Im Gegenteil: Gerade das NFA-Konzept selbst kennt ja das System der Sicherstellung von Leistungsangeboten mit festgelegten Minimalstandards in den sensiblen Bereichen der Sonderschulheime, der Wohnheime und Werkstätten für behinderte Personen; nur wurde es dort befristet.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung unserer beiden Minderheitsanträge.