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Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-03-14

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-03-14

Wortprotokoll

Im Februar 2009 hat der Kanton Bern eine Standesinitiative eingereicht, die verlangt, dass die Sozialhilfeleistungen besteuert werden. Nach heute geltendem Recht können Erwerbstätige mit bescheidenem Einkommen unter Umständen weniger Geld im Portemonnaie haben als Personen, die im gleichen Umfang Sozialhilfe beziehen. Der Wechsel vom Sozialhilfebezug in eine Erwerbstätigkeit hat nicht nur zur Folge, dass das verdiente Einkommen besteuert wird, sondern dass auch Transferleistungen, welche sich aufgrund des steuerbaren Einkommens berechnen, wie beispielsweise die Verbilligung der Krankenkassenprämien oder tiefere Kinderkrippenbeiträge, wegfallen.

In Ihrer WAK herrschte Einigkeit darüber, dass diese Schwelleneffekte verhindert werden müssen, da das System ansonsten falsche Anreize setzt und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sogar bestraft. Die Kommission beschloss deshalb mit 9 zu 0 Stimmen eine Kommissionsmotion, welche den Bundesrat aufforderte, eine Gesetzesrevision auszuarbeiten, nach der Sozialhilfebezüge besteuert werden. Gleichzeitig soll aber, wie dies vom Kanton Bern vorgeschlagen wurde, das Existenzminimum steuerlich entlastet werden, um Härtefälle zu vermeiden. Die Behandlung der Standesinitiative wurde derweilen sistiert.

Unser Rat hat diesen Vorstoss am 31. Mai 2010 ohne Gegenstimme angenommen. Der Bundesrat unterstützt die Motion ebenfalls. Er weist darauf hin, dass die Besteuerung der Unterstützungsleistungen auch aus steuersystematischer Sicht richtig ist, da sie der Besteuerung des Gesamteinkommens entspricht.

In der Zwischenzeit hat der Nationalrat die Motion beraten. Er hat den zwingenden Gesetzgebungsauftrag in einen Prüfungsauftrag umgewandelt. Ihre Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass das Problem angegangen und gelöst werden muss. Wir waren einerseits nicht besonders glücklich über die Verzögerung, die sich aus der Position des Nationalrates ergibt. Andererseits hat es sich herausgestellt, dass die Steuerbefreiung des Existenzminimums etwas [PAGE 228] komplizierter ist als angenommen. Faktisch ist bei der Bundessteuer die Steuerbefreiung durch relativ hohe Tariffreibeträge und Abzüge gewährleistet. Die Situation bei den Kantonen ist jedoch anders. Sie wiesen darauf hin, dass damit in die verfassungsrechtliche Tarifautonomie eingegriffen würde und dass dem Existenzminimum bereits heute ausreichend Rechnung getragen werde. Geht man davon aus, dass die Kantone weiterhin diese Position vertreten, wäre der gesetzgeberische Regelungsbedarf wahrscheinlich einzig auf die Steuerpflicht von Unterstützungsleistungen bezogen.

Die WAK beantragt Ihnen einstimmig, der Motion in der abgeänderten Form zuzustimmen. Wenn wir eine Lösung wollen, bleibt uns auch nicht viel anderes übrig. Würden wir an der ursprünglichen Version festhalten, müssten wir eine neue Motion einreichen und von vorne beginnen.