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Frick Bruno · Ständerat · 2011-03-14

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-14

Wortprotokoll

Ich möchte spontan auf das Votum von Kollege Janiak antworten. Er ist Selbstständigerwerbender und kann darum unter dem Titel Altersvorsorge 33 400 Franken abziehen. Das ist nicht unanständig, Herr Janiak. Wenn Sie eine Sekretärin haben, können Sie sich freiwillig ihrer Pensionskasse anschliessen, und Sie können eine Altersvorsorge für ein Einkommen von bis zu 700 000 Franken steuerlich abziehen. 33 400 Franken entspricht einem Pensionskassenbeitrag für ein Einkommen von etwa 170 000 Franken, das Sie so versichern können. Wenn Sie die andere Lösung wählen, können Sie ein Mehrfaches davon abziehen. Also gibt es hier eine Ungleichbehandlung jener, welche den ordentlichen Weg der Selbstständigerwerbenden gehen, und jener, welche sich der Pensionskasse ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anschliessen.

Die Beurteilung der Frage, ob es unanständig ist, wenn man diesen zweiten Weg mit einem Abzug, der kleiner ist, beschreitet, nehmen Sie bitte selber vor. Aber bezeichnen wir nicht als unanständig, was eigentlich bescheiden ist.