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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-14

Wortprotokoll

In der Vernehmlassungsvorlage ist ursprünglich von einem Schuldzinsenabzug in der Höhe von 100 Prozent der Vermögenserträge ausgegangen worden. Wir haben dann festgehalten, dass ein reiner Systemwechsel eigentlich keine Schuldzinsenabzüge [PAGE 223] mehr zulassen würde. Sie haben in Ihrem indirekten Gegenvorschlag die Schuldzinsenabzüge gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, der jetzt nicht mehr gilt, massiv ausgeweitet, und zwar in der Dauer und in der Höhe. Wenn wir jetzt sagen, es seien 80 Prozent der Vermögenserträge anrechenbar, dann ist das ein Kompromiss, der sich noch vertreten lässt. Alles andere lässt sich nicht mehr vertreten. Sie würden damit auch "Steueroptimierungen", um das einmal freundlich zu sagen, Tür und Tor öffnen. Sie könnten dann Schulden machen und anrechnen lassen, die wieder abgezogen werden können; und das kann es ja nicht sein. In diesem System wäre das sehr schwierig.

Ich möchte jetzt auch noch eine Aussage von vorhin relativieren: Ich habe gesagt, die Kantone wären sicher bereit, hier mitzumachen; das habe ich zu Herrn Ständerat Zanetti gesagt. Ich bin jetzt der Meinung, dass sie nicht mehr mitmachen würden. Angesichts eines Unterhaltskostenabzuges, eines Abzuges für die Kosten der Denkmalpflege usw. gilt das nicht mehr, da werden die Kantone sagen: Wenn jetzt die Diskussion über diese Abzüge wieder losgeht, bleiben wir lieber beim heutigen System.