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Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-03-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-14

Wortprotokoll

Ein wesentlicher Unterschied gegenüber heute besteht darin, dass der Eigenmietwert nicht mehr als Vermögensertrag gilt. Das ist der erste Grund dafür, dass ein Abzug erfolgt.

Der zweite Grund: Es gibt Plausibilitätsüberlegungen. Man sagt: Wenn Vermögenserträge erzielt werden, dann sollten die Schuldzinsen nicht unbedingt höher sein als die Vermögenserträge. Man kann ganz banal sagen: So etwas wie Eigenkapital gibt ja auch noch einen gewissen Sinn. Hier wird zum Ausdruck gebracht, dass nicht durch Schuldkonstruktionen Situationen geschaffen werden sollen, die es ermöglichen, dass relativ hohe Vermögenserträge durch die Kompensation mit zum Teil organisierten Schulden quasi ins steuerliche Nichts verlaufen. Ich schildere Ihnen ein Beispiel: Ich kann eine Million Franken als Schuld aufnehmen und kaufe für zwei Millionen Franken Aktien, bei denen "nur" unversteuerter Kapitalgewinn anfällt. Damit kommt es zur Situation, dass ich relativ heavy verdient habe, aber diesen Gewinn nicht versteuern muss und trotzdem noch Schuldzinsen abziehen kann.

Über den Betrag, ob das 70, 80 oder 90 Prozent sind, kann man diskutieren. Aber mir scheint, dass die Zahl von 80 Prozent von der Plausibilität her gesehen einen gewissen Sinn ergibt. Das ist auch die Meinung der Kommission.

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