David Eugen · Ständerat · 2011-03-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-14
Wortprotokoll
Ich schliesse mich all jenen an, die sagen, das heutige System beinhalte einen grossen Anreiz zum Schuldenbilden und die vorliegenden Vorlagen bildeten einen Anreiz zum Schuldenabbau. Ich glaube, dass das stimmt, und das ist der Vorzug der Vorlagen. Wenn ich diese aber anschaue, dann haben sie eben auch ihre Schattenseiten. Es geht ja bei den Steuern immer darum, wer die Steuerlast trägt und wie die Steuerlast verteilt wird, und eigentlich steht in unserer Verfassung, dass die Steuerlast nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verteilt werden soll. Der Entwurf zum Gegenvorschlag und auch die Initiative nehmen nun eine Verschiebung der Steuerlast vor. Wie wird verschoben? Es wird in dem Sinne verschoben, dass Personen mit Vermögen entlastet werden, sie müssen nämlich letzten Endes einen bestimmten Kapitalertrag nicht mehr versteuern. Stärker belastet werden Personen, die Schulden haben, die schlechtergestellt sind, weil sie nicht so viel Vermögen haben. Ausserdem findet eine Steuerlastverschiebung von den älteren Personen auf die jüngeren Personen statt. Wenn ich mir diese Nachteile anschaue und den Vorteil, der vorhin erwähnt wurde, nämlich den Anreiz zum Schuldenabbau, dann sind, das muss ich sagen, für mich die Nachteile gewichtiger. Daher finde ich, dass kein Handlungsbedarf besteht, in diese Richtung zu gehen. Ich möchte alle die Voten, in denen ausgeführt wurde, es gebe Vereinfachungen in der Administration usw., durchaus unterstützen, aber sie wiegen meiner Meinung nach die Nachteile der Verschiebung der Steuerlast nicht auf.
Nun wurde mit Recht ausgeführt, dass hier das Wohneigentum gefördert werden soll. Ich bin auch ein Anhänger der These, dass wir das Wohneigentum fördern sollten. Darum bin ich der Meinung, dass die Schritte, die wir seit der Volksabstimmung gemacht haben - die haben wir ja verloren, und zwar mit der praktisch gleichen Vorlage, wie sie jetzt in Form des Gegenvorschlages wieder kommt; wir sollten auch daran denken, dass wir diese Abstimmung verloren haben -, wichtige Schritte waren.
Auf kantonaler Ebene ist der Prozentsatz der Marktmiete, der besteuert wird, durchwegs auf 70 Prozent festgelegt worden. Ich kann das einfach für unseren Kanton sagen: Wir hatten vorher 100 Prozent, und nachher wurden noch 70 Prozent besteuert. Es gab aber schon vorher viele Kantone, die 60, 50, 40 Prozent besteuerten. Aber es hat in der ganzen Schweiz eine Reduktion der Eigenmietwertbesteuerung auf diese 70 Prozent stattgefunden. Die Vorschrift ist ja, dass mindestens 60 Prozent besteuert werden müssen, höchstens aber 70 Prozent. Wenn ich gelegentlich die Eigenmietwerte von Kollegen sehe, die ihre Liegenschaften im Kanton Wallis, Kanton Baselland, Kanton Tessin haben, dann stelle ich fest, dass diese Eigenmietwerte immer noch sehr tief sind, viel tiefer als beispielsweise in unserem Kanton. Es besteht also immer noch ein grosser kantonaler Spielraum, was eigentlich ungerecht ist. Aber man kann [PAGE 217] heute einfach nicht mehr mit gutem Gewissen sagen, dass wie in der früheren Situation Eigentumsförderung, die über die Eigenmietwerteinschätzung passiert, nicht stattfinde. Die Eigenmietwerte werden heute so festgesetzt, dass das Eigentum und die Erträge aus dem Eigentum grundsätzlich geringer belastet werden als die Erträge aus anderen Vermögensbestandteilen. Das schreibt auch der Bundesrat in seiner Botschaft, und ich bin eigentlich auch der Meinung, dass es so ist. Also glaube ich, dass beim Eigenmietwert in Bezug auf die Eigentumsförderung eigentlich kein Handlungsbedarf besteht.
Ich erinnere noch daran, dass wir bei den Unterhaltskosten die Dumont-Praxis verbessert haben; das war ein ganz wichtiger Schritt, den wir hier vor etwa zwei oder drei Jahren gemacht haben. Das würde ja jetzt alles wieder umgestürzt. Diese Schritte, die man im bestehenden System in Richtung stärkerer Wohneigentumsförderung gemacht hat, würden alle wieder rückgängig gemacht.
Wenn ich die Vorlage insgesamt vom Steuerertrag her bewerte, bin ich überzeugt, dass zahllose Hauseigentümer wesentlich mehr Steuern zahlen würden als heute. Es gibt eine Gruppe, die am meisten profitiert, nämlich jene, die keinerlei Schulden und keinen Unterhaltsbedarf hat. Aber das ist erstens eine relativ kleine Gruppe, und zweitens finde ich nicht, dass dort ein riesiger Förderbedarf besteht. Es wird aber viele Hauseigentümer geben, die Schulden haben und Schuldzinsen zahlen müssen, die Unterhaltsbedarf bei ihren Liegenschaften haben und die infolge des Gegenvorschlages massiv - massiv! - mehr Steuern zahlen. Darum bin ich nicht überrascht, dass der Hauseigentümerverband festgestellt hat, dass der vorliegende Gegenvorschlag sich eigentlich gegen die Hauseigentümer richte, da sie steuerlich mehr belastet würden.
Dann stelle ich fest, dass die Mieter aus den bekannten Gründen gegen diese Lösung sind. Insbesondere die Initiative würde wirklich Ungleichheiten schaffen. Rentnermieter und Eigentümermieter werden ganz ungleich behandelt. Dann ist die Bauwirtschaft dagegen, auch aus klaren Gründen, da mit der Abschaffung des Unterhaltsabzuges natürlich der Anreiz, den es heute gibt, eine Liegenschaft zu unterhalten, wegfallen würde.
Auch das Bankgewerbe ist natürlich dagegen; das möchte ich nicht weiter ausführen, das ist klar. Hannes Germann hat es als Bankpräsident gesagt: Man leidet, wenn die Hypotheken zurückgehen. Die sind mir am wenigsten nahe. Es wäre, meine ich, gut, wenn man das Schuldenniveau etwas senken könnte. Aber allein das Schuldenniveau zu senken genügt als Ziel nicht, um alle die Nachteile, die es beim Gegenvorschlag für Hauseigentümer und auch für den Unterhalt der Liegenschaften gibt, in Kauf zu nehmen.
Ich glaube, dass wir beim jetzigen System bleiben sollten. Wir haben es seit der Volksabstimmung in verschiedenen Punkten verbessert, und ich werde daher dem Antrag Brändli zustimmen.